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Art. 1 § 11b

Fassungen
01.11.1968 bis 31.12.1995 — BGBl. Nr. 266/1968
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 § 11b01.11.196831.12.1995 BGBl. Nr. 266/1968 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

ÖBB – Dienst- und Lohnordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1954, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 266 aus 1968,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 11 b

Inkrafttretensdatum

01.11.1968BGBl. Nr. 266/1968

Außerkrafttretensdatum

31.12.1995

Index

64/04 ÖBB

Beachte

Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für

Dienstverträge bei den ÖBB (AVB) außer Kraft getreten vergleiche die

Stammfassung des Paragraph 22, Absatz eins, des Bundesbahngesetzes, Bundesgesetzblatt Nr.

825 aus 1992,).

Text

Paragraph 11 b, Vorschüsse und Geldaushilfen.

  1. Absatz eins,Wenn ein Lohnbediensteter unverschuldet in eine Notlage geraten ist oder wenn sonst berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen, kann ihm auf Ansuchen ein unverzinslicher, binnen längstens zwei Jahren zurückzuzahlender Vorschuß bis zur Höhe des doppelten Monatsentgeltes gewährt werden. Ein Vorschuß ist von Sicherstellungen abhängig zu machen. Der Vorschuß wird im Wege der Aufrechnung abgestattet; der Lohnbedienstete kann jedoch den Vorschuß vorzeitig zurückzahlen. Scheidet ein Lohnbediensteter aus dem Dienststand aus, wird ein allfällig noch bestehender Vorschußrest sofort zur Gänze fällig und kann insbesondere gegen eine allenfalls gebührende Abfertigung aufgerechnet werden.
  2. Absatz 2,Die Bestimmungen des Absatz eins, finden während eines Dienstverhältnisses, das auf bestimmte Zeit oder auf Probe eingegangen wurde, keine Anwendung.
  3. Absatz 3,Wenn ein Lohnbediensteter unverschuldet in eine Notlage geraten ist, kann ihm zu deren Überbrückung eine einmalige, nicht rückzahlbare Geldaushilfe gewährt werden.

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2022

Gesetzesnummer

10008142

Dokumentnummer

NOR12093086

Alte Dokumentnummer

N6195413904P