Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
23.06.1955 bis 31.08.2002 — BGBl. Nr. 97/1955 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 123.06.195531.08.2002 BGBl. Nr. 97/1955 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Dienstrechtliche Behandlung von Südtirolern und Kanaltalern im Bereich des öffentlichen Dienstes durch die Republik Österreich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1955, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2002,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

23.06.1955BGBl. Nr. 97/1955

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002

Index

63/09 Nachkriegs- und Übergangsrecht

Text

römisch eins. Hauptstück

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Südtiroler und Kanaltaler im Sinne dieses Bundesgesetzes sind alle Personen nichtitalienischer Sprachzugehörigkeit, die in den durch den Staatsvertrag von Saint-Germain en Laye vom 10. September 1919, StGBl. Nr. 303 aus 1920,, zu Italien gekommenen Teilen Tirols oder Kärntens heimatberechtigt, im Zeitpunkt der deutsch-italienischen Umsiedlungsaktion dort ansässig waren und in Durchführung dieser Umsiedlungsaktion abgewandert sind.
  2. Absatz 2,Als Kanaltaler im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten auch die in der bei Tarvis gelegenen Gemeinde Weißenfels heimatberechtigten und im Zeitpunkt der deutsch-italienischen Umsiedlungsaktion dort ansässigen Personen, wenn sie von dieser Umsiedlungsaktion erfaßt worden sind.
  3. Absatz 3,Personen, die ohne von der im Absatz eins, bezeichneten Umsiedlungsaktion erfaßt worden zu sein, aus Gründen, die sich aus ihrer Sprachzugehörigkeit ergeben haben, aus Italien abgewandert sind, kann die Gleichstellung mit den Südtirolern und Kanaltalern gewährt werden, wenn dies wegen der altösterreichischen Herkunft ihrer Familie oder sonstiger persönlicher Bindungen an Österreich billig erscheint.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019

Gesetzesnummer

10008145

Dokumentnummer

NOR12093263

Alte Dokumentnummer

N61955101110