Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Dienstrechtsverfahrensgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 54/1958 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 29/1984Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1958, wiederverlautbart durch Bundesgesetzblatt Nr. 29 aus 1984,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
63/06 Dienstrechtsverfahren
Text
Zu § 58 AVG 1950Zu Paragraph 58, AVG 1950
§ 10. Ernennungen, Verleihungen von Amtstiteln, Verständigungen über solche Ernennungen und Verleihungen sowie die mit Ernennungen und Verleihungen von Amtstiteln zusammenhängenden und gleichzeitig getroffenen Feststellungen und Verfügungen bedürfen weder der Bezeichnung als Bescheid, noch einer Begründung, noch einer Rechtsmittelbelehrung. Paragraph 10, Ernennungen, Verleihungen von Amtstiteln, Verständigungen über solche Ernennungen und Verleihungen sowie die mit Ernennungen und Verleihungen von Amtstiteln zusammenhängenden und gleichzeitig getroffenen Feststellungen und Verfügungen bedürfen weder der Bezeichnung als Bescheid, noch einer Begründung, noch einer Rechtsmittelbelehrung.
Dokumentnummer
NOR12094426
Alte Dokumentnummer
N61958102380