Rechtstracker.at

Abkommen über den Austausch von Kriegsbeschädigten zum Zwecke der ärztlichen Behandlung

Kundmachung
BGBl. Nr. 62/1958 · 28.03.1958
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 62/1958 28.03.1958 62. Abkommen über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung. Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt