Norm Abkommen über den Austausch von Kriegsbeschädigten zum Zwecke der ärztlichen Behandlung× ▾ ‹›Gliederung Abkommen über den Austausch von Kriegsbeschädigten zum Zwecke der ärztlichen Behandlung Kundmachung BGBl. Nr. 62/1958 · 28.03.1958▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 62/1958 28.03.1958 62. Abkommen über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung. Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9Art. 10Art. 11