Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bundesbahn-Pensionsordnung 1966
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 313/1966Bundesgesetzblatt Nr. 313 aus 1966,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 51Paragraph 51
Index
65/02 Besonderes Pensionsrecht
Text
ABSCHNITT IXABSCHNITT römisch neun
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Beginn der Anspruchsberechtigung, Aufhebung bisheriger pensionsrechtlicher Vorschriften
§ 51.Paragraph 51,
Die nach dieser Pensionsordnung anspruchsberechtigten Personen sind so zu behandeln, als ob diese Pensionsordnung mit Ausnahme der §§ 3 und 25 bereits am 1. Jänner 1966 in Kraft getreten wäre. Soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, treten insbesondere die nachstehend angeführten pensionsrechtlichen Vorschriften und die hiezu ergangenen Weisungen außer Kraft: Die nach dieser Pensionsordnung anspruchsberechtigten Personen sind so zu behandeln, als ob diese Pensionsordnung mit Ausnahme der Paragraphen 3 und 25 bereits am 1. Jänner 1966 in Kraft getreten wäre. Soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, treten insbesondere die nachstehend angeführten pensionsrechtlichen Vorschriften und die hiezu ergangenen Weisungen außer Kraft:
die Pensionsvorschrift für die Bediensteten der Unternehmung „Österreichische Bundesbahnen“ (Dienstvorschrift A 5),
die Bestimmungen des Abschnittes II und des § 34b der Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. November 1947 betreffend die Besoldungsordnung für die Beamten der Österreichischen Bundesbahnen, BGBl. Nr. 263,die Bestimmungen des Abschnittes römisch zwei und des Paragraph 34 b, der Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. November 1947 betreffend die Besoldungsordnung für die Beamten der Österreichischen Bundesbahnen, Bundesgesetzblatt Nr. 263,
die Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 30. Oktober 1950 über die Anrechnung von Vordienstzeiten der Bundesbahnbeamten für die Bemessung des Ruhegenusses (Ruhegenuß-Vordienstzeitenkundmachung), BGBl. Nr. 209/1950,die Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 30. Oktober 1950 über die Anrechnung von Vordienstzeiten der Bundesbahnbeamten für die Bemessung des Ruhegenusses (Ruhegenuß-Vordienstzeitenkundmachung), Bundesgesetzblatt Nr. 209 aus 1950,, die Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 25. Oktober 1956 über die Anrechnung von Vordienstzeiten des Ruhegenusses (Bundesbahn-Ruhegenußvordienstzeitenkundmachung 1956), BGBl. Nr. 202.die Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 25. Oktober 1956 über die Anrechnung von Vordienstzeiten des Ruhegenusses (Bundesbahn-Ruhegenußvordienstzeitenkundmachung 1956), Bundesgesetzblatt Nr. 202.
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2016
Dokumentnummer
NOR12095266
Alte Dokumentnummer
N6196612605R