Kurztitel
Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 342/1967 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 342 aus 1967, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Text
Artikel IArtikel römisch eins
Soweit die Unterrichtsgegenstände bei den nachstehend angeführten Schulen nicht in den Anlagen 1 bis 6 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer erfaßt sind, werden sie in die Lehrverpflichtungsgruppen I bis VI (§ 2 Abs. 1 leg. cit.) wie folgt eingereiht:Soweit die Unterrichtsgegenstände bei den nachstehend angeführten Schulen nicht in den Anlagen 1 bis 6 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer erfaßt sind, werden sie in die Lehrverpflichtungsgruppen römisch eins bis römisch sechs (Paragraph 2, Absatz eins, leg. cit.) wie folgt eingereiht:
A. BERUFSPÄDAGOGISCHE LEHRANSTALTEN
Lehrverpflichtungsgruppe I
Lehrverpflichtungsgruppe IILehrverpflichtungsgruppe römisch zwei
Psychologie, Jugend- und Charakterkunde
Unterrichts- und Erziehungslehre
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Arbeitshygiene und Unfallverhütung
Grundbegriffe der Soziologie
B. MUSISCH-PÄDAGOGISCHES REALGYMNASIUM
Lehrverpflichtungsgruppe V
Spielmusik (Orchester)
Lehrverpflichtungsgruppe VILehrverpflichtungsgruppe römisch sechs
Handarbeit und Werkerziehung für Mädchen (als Freigegenstand)
C. HÖHERE LEHRANSTALT FÜR FLUGTECHNIK
Lehrverpflichtungsgruppe I
Dampferzeuger und Strömungsmaschinen für Flüssigkeiten
Elektrotechnik und elektrische Meßtechnik
Elektrotechnisches Laboratorium
Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und Elektronik
Flugtechnisches Laboratorium
Gasturbinen und Strahltriebwerke mit Konstruktionsübungen
Grundlagen der Navigation und Flugmeßtechnik
Kolbenflugtriebwerke mit Konstruktionsübungen
Navigation und Flugmeßtechnik
Strömungsmaschinen für Gas (Luftstrahltriebwerke) mit Konstruktionsübungen
Lehrverpflichtungsgruppe IILehrverpflichtungsgruppe römisch zwei
Flugmeteorologie
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Betriebs- und Rechtskunde mit besonderer Berücksichtigung des Luftrechtes
Flugfunktelephonie (unverbindliche Übung)
Luftfahrtmedizin, Arbeitshygiene, Unfallverhütung;
D. HÖHERE LEHRANSTALT FÜR FREMDENVERKEHRSBERUFE
Lehrverpflichtungsgruppe II
Betriebslehre (einschließlich allgemeiner Betriebswirtschaftslehre)
Buchhaltung, Bilanz- und Steuerlehre
Mathematik (einschließlich Wirtschaftsmathematik)
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Anstands- und Gesundheitslehre
Einführung in die Philosophie und die angewandte Psychologie
Fremdenverkehrslehre und Werbung
Fremdsprachige Kurzschrift
Geographie und Wirtschaftskunde (einschließlich Fremdenverkehrsgeographie)
Geschichte und Sozialkunde (einschließlich Kunstgeschichte)
Politische Bildung (Arbeitsgemeinschaft)
Warenkunde und Technologie
Lehrverpflichtungsgruppe IVLehrverpflichtungsgruppe römisch vier
Servierkunde und Servieren
Lehrverpflichtungsgruppe VLehrverpflichtungsgruppe römisch fünf
Ausbildung in Musikinstrumenten, Chorgesang und Orchesterübungen
Kulturpflege (Arbeitsgemeinschaft)
Lehrverpflichtungsgruppe VILehrverpflichtungsgruppe römisch sechs
Betriebspraktikum;
E. ZWEIJÄHRIGER ABITURIENTENLEHRGANG AN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR FREMDENVERKEHRSBERUFE
Lehrverpflichtungsgruppe I
Englisch für den Fremdenverkehr (einschließlich Schriftverkehr)
Lehrverpflichtungsgruppe IILehrverpflichtungsgruppe römisch zwei
Buchhaltung, Bilanz- und Steuerlehre
Mathematik (Betriebsrechnen und Mathematik einschließlich Wirtschaftsmathematik)
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Anstands- und Gesundheitslehre
Fremdenverkehrsgeographie
Warenkunde und Technologie
Lehrverpflichtungsgruppe IVLehrverpflichtungsgruppe römisch vier
Servieren, Menü- und Getränkekunde
Lehrverpflichtungsgruppe VLehrverpflichtungsgruppe römisch fünf
Kulturpflege
Lehrverpflichtungsgruppe VILehrverpflichtungsgruppe römisch sechs
Kochen, Nahrungsmittel- und Speisenkunde
F. ABITURIENTENLEHRGANG FÜR VERMESSUNGSTECHNIK FÜR BERUFSTÄTIGE
Lehrverpflichtungsgruppe I
Einführung in die praktische Vermessungstechnik
Geräte- und Instrumentenkunde
Katasterwesen und agrarische Operationen
Vermessungstechnisches Rechnen
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Freihand- und topographisches Zeichnen
Gesetzeskunde, Vermessungsvorschriften und Behördenverkehr
G. HANDELSAKADEMIE, ABITURIENTENLEHRGANG AN HANDELSAKADEMIEN UND HANDELSSCHULEN
Lehrverpflichtungsgruppe I
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Fremdsprachige Stenotypie
Lehrverpflichtungsgruppe IVLehrverpflichtungsgruppe römisch vier
Stenotypie und Phonotypie (Kurzschrift, Maschinschreiben (einschließlich Phonotypie), Stenotypie- und Phonotypie-Übungen)
Lehrverpflichtungsgruppe VLehrverpflichtungsgruppe römisch fünf
Kultur- und Lebenskunde;
H. BAUFACHSCHULE
Lehrverpflichtungsgruppe I
Lehrverpflichtungsgruppe IVLehrverpflichtungsgruppe römisch vier
Freihandzeichnen
Lehrverpflichtungsgruppe VILehrverpflichtungsgruppe römisch sechs
Praktische Bauarbeiten
I. FACHSCHULE FÜR BIOCHEMIE UND SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGrömisch eins. FACHSCHULE FÜR BIOCHEMIE UND SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Lehrverpflichtungsgruppe I
Biochemie und Biochemische Technologie
Biologie und Schädlingsbekämpfung
Maschinenkunde und Elektrotechnik
Mikrobiologie und Praktikum
Lehrverpflichtungsgruppe IILehrverpflichtungsgruppe römisch zwei
Darstellende Geometrie und Technisches Zeichnen
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Betriebswirtschafts- und Rechtslehre
Lehrverpflichtungsgruppe VILehrverpflichtungsgruppe römisch sechs
Werkstätte für Materialbearbeitung
J. FACHSCHULE FÜR ELEKTRISCHE NACHRICHTENTECHNIK UND ELEKTRONIK
Lehrverpflichtungsgruppe I
Elektrische Maschinen und Anlagen
Elektrische Meßtechnik mit Laboratoriumsübungen
Elektrische Nachrichtentechnik
Elektronik und Radiotechnik
Gerätebau der Nachrichtentechnik und Elektronik
Grundlagen der Elektrotechnik
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Fachzeichnen
K. FACHSCHULE FÜR ELEKTROTECHNIK
Lehrverpflichtungsgruppe I
Elektrische Anlagen, Licht- und Hochspannungstechnik
Elektrische Maschinen und Geräte
Elektrische Meßtechnik mit Laboratoriumsübungen
Grundlagen der Elektrotechnik
Nachrichtentechnik und Elektrotechnik
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Fachzeichnen
L. FACHSCHULE FÜR FÄRBEREI UND CHEMISCHREINIGUNG
Lehrverpflichtungsgruppe I
Chemische Textiltechnologie
Maschinenkunde und Elektrotechnik
Lehrverpflichtungsgruppe IILehrverpflichtungsgruppe römisch zwei
Darstellende Geometrie und Technisches Zeichnen
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Textilchemische Untersuchungen
Textilwarenkunde und Mikroskopie
M. FACHSCHULE FÜR FEINWERKTECHNIK
Lehrverpflichtungsgruppe I
Elektrotechnik mit Übungen
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Fachzeichnen
N. FACHSCHULE FÜR GIESSEREITECHNIK
Lehrverpflichtungsgruppe I
Eisen- und Metallhüttenkunde
Gießereimaschinen und -einrichtungen
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Fachzeichnen
O. FACHSCHULE FÜR MASCHINENBAU
Lehrverpflichtungsgruppe I
Elektrotechnik mit Übungen
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Fachzeichnen
P. FACHSCHULE FÜR REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK
Lehrverpflichtungsgruppe I
Allgemeine Fachkunde für Reproduktions- und Drucktechnik
Chemische Technologie und Materialienkunde
Maschinenkunde und Technisches Zeichnen
Photographische Verfahren
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Kaufmännischer Schriftverkehr und Buchhaltung
Staatsbürgerkunde und Rechtskunde
Verlags- und Zeitungskunde
Q. FACHSCHULE FÜR TECHNISCHE CHEMIE
Lehrverpflichtungsgruppe I
Maschinenkunde und Elektrotechnik
Lehrverpflichtungsgruppe IILehrverpflichtungsgruppe römisch zwei
Darstellende Geometrie und Technisches Zeichnen
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Betriebswirtschafts- und Rechtslehre
Lehrverpflichtungsgruppe VILehrverpflichtungsgruppe römisch sechs
Werkstätte für Materialbearbeitung
R. FACHSCHULE FÜR WEBEREI UND SPINNEREI
Lehrverpflichtungsgruppe I
Maschinenkunde und Elektrotechnik
Technologie der Spinnerei
Technologie der Veredlung
Lehrverpflichtungsgruppe IILehrverpflichtungsgruppe römisch zwei
Bindungslehre, Dekomposition und Warenkunde
Darstellende Geometrie und Technisches Zeichnen
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Entwurf- und Fachzeichnen
Materiallehre und Mikroskopie
S. FACHSCHULE FÜR WIRKEREI UND STRICKEREI
Lehrverpflichtungsgruppe I
Maschinenkunde und Elektrotechnik
Technologie der Spinnerei
Technologie der Veredlung
Technologie der Wirkerei und Strickerei
Lehrverpflichtungsgruppe IILehrverpflichtungsgruppe römisch zwei
Bindungslehre, Dekomposition und Warenkunde
Darstellende Geometrie und Technisches Zeichnen
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Materiallehre und Mikroskopie
Lehrverpflichtungsgruppe IVLehrverpflichtungsgruppe römisch vier
Entwurf- und Fachzeichnen
T. EINJÄHRIGE MEISTERKLASSE FÜR HERREN- UND DAMENKLEIDERKONFEKTION
Lehrverpflichtungsgruppe I
Betriebslehre
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Betriebswirtschaftslehre (Rechnen, Kalkulation und Buchhaltung einschließlich kaufmännischer Schriftverkehr)
Staatsbürger- und Rechtskunde
Lehrverpflichtungsgruppe VLehrverpflichtungsgruppe römisch fünf
Werkstätte einschließlich Fachkunde
U. MEISTERSCHULE FÜR LEDERERZEUGUNG
Lehrverpflichtungsgruppe I
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
V. MEISTERKLASSE FÜR PHOTOGRAPHIErömisch fünf. MEISTERKLASSE FÜR PHOTOGRAPHIE
Lehrverpflichtungsgruppe I
Fachkunde der Farbenphotographie
Photographische Fachkunde
Lehrverpflichtungsgruppe IILehrverpflichtungsgruppe römisch zwei
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Rechtslehre und Staatsbürgerkunde
Lehrverpflichtungsgruppe VLehrverpflichtungsgruppe römisch fünf
Schrift- und Kompositionsübungen
Lehrverpflichtungsgruppe VILehrverpflichtungsgruppe römisch sechs
Porträt-, Mode- und Werbephotographie
Retusche und Kopierverfahren
Technische und Landschaftsphotographie, Reportage
W. EINJÄHRIGER ABITURIENTENLEHRGANG FÜR DATENVERARBEITUNG UND ORGANISATION
Lehrverpflichtungsgruppe I
Betriebliches Rechnungswesen
Einführung in die maschinelle Datenverarbeitung
Organisation und Praxis der automatisierten Datenverarbeitung
Organisationslehre (einschließlich Betriebspsychologie)
Planungsmathematik (Operations Research)
Programmieren mit Übungen am Computer
Lehrverpflichtungsgruppe IILehrverpflichtungsgruppe römisch zwei
Betriebswirtschaftliche Grundlagen (Einführung in die Betriebswirtschaftslehre)
X. KURS FÜR PROGRAMMIEREN ELEKTRONISCHER DATENVERARBEITUNGSANLAGENrömisch zehn. KURS FÜR PROGRAMMIEREN ELEKTRONISCHER DATENVERARBEITUNGSANLAGEN
Lehrverpflichtungsgruppe I
Einführung in die maschinelle Datenverarbeitung
Programmieren in einer maschinenorientierten Sprache mit Übungen am Computer
Programmieren in einer problemorientierten Sprache mit Übungen am Computer.
Anmerkung
1. Die Lehrpläne, die der Anführung der Unterrichtsgegenstände zugrundeliegen, sind weitgehend durch neue ersetzt worden, die in den Stundentafeln auch die Einreihung der einzelnen Unterrichtsgegenstände in die Lehrverpflichtungsgruppen enthalten.
Zu einzelnen Abschnitten:
A: Berufspädagogische Akademie V BGBl. Nr. 307/1984
B: Oberstufenrealgymnasium Anl. B V BGBl. Nr. 88/1985, 63/1989
C: HLA für Maschinenbau – Flugtechnik Anl. 1.4.2 V BGBl. Nr. 492/1977
D: HLA für Fremdenverkehrsberufe Anl. 1.7 V BGBl. Nr. 492/1977, 519/1982 (zur Einreihung von „Betriebspraktikum“ siehe Anl. 5a Z 4 BLVG, BGBl. Nr. 244/1965)
E: Fremdenverkehrskolleg Anl. 3.7 V BGBl. Nr. 492/1977, 109/1984 (zum „Betriebspraktikum“ siehe D)
F: Speziallehrgang für Berufstätige für Vermessungstechnik Anl. 6.1 V BGBl. Nr. 492/1977, 109/1984
G: Handelsakademie, Handelsschule, Kolleg V BGBl. Nr. 387/1988; Anl. C/1 und C/2 V BGBl. Nr. 334/1978, 36/1984
H: Zur Einreihung von „Praktische Bauarbeiten“ Siehe Anl. 5a Z 10 BLVG, BGBl. Nr. 244/1965
I: FS für Chemie – Ausbildungszweig Biochemie u. Biotechnologie Anl. 1A.2.1 V BGBl. Nr. 592/1986, 631/1987
J,K: FS für Elektrotechnik, FS für Elektronik Anl. 1A.3.1 und 1A.3.2 V BGBl. Nr. 592/1986, 631/1987
Q: FS für Chemie – Ausbildungszweig Technische Chemie Anl. 1A.2.1 V BGBl. Nr. 592/1986, 631/1987
W: Kolleg für Elektronische Datenverarbeitung und Organisation Anl. 3.3.3 V BGBl. Nr. 492/1977, 109/1984
X: Einführungslehrgang für Berufstätige für maschinelle Datenverarbeitung Einführungslehrgang für Berufstätige für eine maschinenorientierte Sprache, Einführungslehrgang für Berufstätige für eine problemorientierte Sprache Anl. D1, D2 und D3 V BGBl. Nr. 162/1963, 88/1984
2. Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1972