Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
B-KUVG für Dienstnehmer der Wiener Börsekammer und der Kammer der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 422/1968Bundesgesetzblatt Nr. 422 aus 1968,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Text
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1969 werden die Dienstnehmer der Wiener Börsekammer und der Kammer der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien, die in einem unkündbaren privatrechtlichen Dienstverhältnis oder im Vorbereitungsdienst für ein unkündbares privatrechtliches Dienstverhältnis stehen und denen aus diesem Dienstverhältnis die Anwartschaft auf Ruhe(Versorgungs)bezüge zusteht, in die nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geregelte Unfallversicherung einbezogen.
Schlagworte
Ruhebezug, Versorgungsbezug
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2016
Dokumentnummer
NOR40007399