Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Salinenarbeiter-Pensionsordnung 1967
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 5/1968 aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1994Bundesgesetzblatt Nr. 5 aus 1968, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 44Paragraph 44
Index
65/02 Besonderes Pensionsrecht
Text
Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit
der Witwe
§ 44. Auf die Dauer der Abgängigkeit der Witwe eines Arbeiters ist die vom ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln. Paragraph 44, Auf die Dauer der Abgängigkeit der Witwe eines Arbeiters ist die vom ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.
Dokumentnummer
NOR12095761
Alte Dokumentnummer
N6196810952T