Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Salinenarbeiter-Pensionsordnung 1967
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 5/1968 aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1994Bundesgesetzblatt Nr. 5 aus 1968, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 53Paragraph 53
Index
65/02 Besonderes Pensionsrecht
Text
Ausnahmen von der Voraussetzung des Besitzes
der österreichischen Staatsbürgerschaft
§ 53. Anwartschaften und Pensionsansprüche der Lehensträger im Sinne der Salinenkonvention vom 18. März 1829 in Verbindung mit BGBl. Nr. 197/1958 sind vom Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht abbhängig. Das gleiche gilt für die Hinterbliebenen und Angehörigen solcher Lehensträger. Paragraph 53, Anwartschaften und Pensionsansprüche der Lehensträger im Sinne der Salinenkonvention vom 18. März 1829 in Verbindung mit Bundesgesetzblatt Nr. 197 aus 1958, sind vom Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht abbhängig. Das gleiche gilt für die Hinterbliebenen und Angehörigen solcher Lehensträger.
Dokumentnummer
NOR12095771
Alte Dokumentnummer
N6196810962T