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Art. 12

Fassungen
ab 28.11.1969 — BGBl. Nr. 460/1969 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 12 heute28.11.1969 BGBl. Nr. 460/1969 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Europäische Sozialcharta

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1969,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

28.11.1969BGBl. Nr. 460/1969

Außerkrafttretensdatum

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Text

Artikel 12

DAS RECHT AUF SOZIALE SICHERHEIT

Um die wirksame Ausübung des Rechtes auf Soziale Sicherheit zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien:

1. ein System der Sozialen Sicherheit einzuführen oder beizubehalten;

2. das System der Sozialen Sicherheit auf einem befriedigenden Stand zu halten, der zumindest dem entspricht, der für die Ratifikation des Übereinkommens (Nr. 102) der Internationalen Arbeitsorganisation über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit erforderlich ist;

3. sich zu bemühen, das System der Sozialen Sicherheit fortschreitend auf einen höheren Stand zu bringen;

4. durch den Abschluß geeigneter zwei- und mehrseitiger Abkommen oder durch andere Mittel und nach Maßgabe der in diesen Abkommen niedergelegten Bedingungen Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten:

  1. Litera a
    die Gleichbehandlung der Angehörigen anderer Vertragsparteien mit ihren eigenen Staatsangehörigen hinsichtlich der Ansprüche aus der Sozialen Sicherheit einschließlich der Wahrung der nach der Gesetzgebung der Sozialen Sicherheit erwachsenen Leistungsansprüche, wo immer die geschützten Personen innerhalb der Gebiete der Vertragsparteien ihren Aufenthalt nehmen;
  2. Litera b
    die Gewährung, (die Erhaltung und das Wiederaufleben von Ansprüchen aus der Sozialen Sicherheit durch Mittel wie die Zusammenrechnung von Versicherungs- und Beschäftigungszeiten, die nach der Gesetzgebung einer der Vertragsparteien zurückgelegt wurden.

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2016

Gesetzesnummer

10008230

Dokumentnummer

NOR40082415