Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 24/1970 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1970, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Artikel IArtikel römisch eins
Soweit die Unterrichtsgegenstände der nachstehend angeführten Schulen nicht in den Anlagen 1 bis 6 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer erfaßt sind, werden sie in die Lehrverpflichtungsgruppen I bis VI (§ 2 Abs. 1 des genannten Gesetzes) wie folgt eingereiht:Soweit die Unterrichtsgegenstände der nachstehend angeführten Schulen nicht in den Anlagen 1 bis 6 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer erfaßt sind, werden sie in die Lehrverpflichtungsgruppen römisch eins bis römisch sechs (Paragraph 2, Absatz eins, des genannten Gesetzes) wie folgt eingereiht:
A. Gymnasium, Realgymnasium, Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Mädchen
Lehrverpflichtungsgruppe III
Politische Bildung
Lehrverpflichtungsgruppe IVLehrverpflichtungsgruppe römisch vier
Bildnerisches Gestalten
Lehrverpflichtungsgruppe VLehrverpflichtungsgruppe römisch fünf
Bühnenspiel
B. Gymnasium für Berufstätige, Realgymnasium für Berufstätige
Lehrverpflichtungsgruppe III
Politische Bildung
C. Aufbaugymnasium, Aufbaurealgymnasium
Lehrverpflichtungsgruppe III
Politische Bildung
Übungen aus Naturwissenschaften
Lehrverpflichtungsgruppe VLehrverpflichtungsgruppe römisch fünf
Bühnenspiel
D. Höhere Lehranstalt für Hüttentechnik
Lehrverpflichtungsgruppe I
Allgemeine Maschinenkunde
Elektrotechnik mit Übungen
Gießereikunde mit Übungen
Stahlwerkskunde mit Übungen
Werkstoffkunde mit Übungen
Werkstoffprüfung mit Übungen
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Betriebswirtschaftskunde und Betriebslehre
Sicherheitstechnik und Unfallverhütung
E. Höhere Lehranstalt für Waffentechnik
Lehrverpflichtungsgruppe I
Ballistik und Munitionslehre
Fabrikations- und Betriebslehre, Technische Kalkulation
Waffenbau mit Konstruktionsübungen
F. Zweijähriger Abiturientenlehrgang für Betriebschemiker
Lehrverpflichtungsgruppe I
Anorganische Chemie und Technologie
Organische Chemie und Technologie
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Betriebswirtschafts- und Rechtskunde
G. Zweijähriger Abiturientenlehrgang für Kunststofftechnik
Lehrverpflichtungsgruppe I
Chemische Technologie der Kunststoffe
Elektrotechnik und Regelungstechnik mit Übungen
Maschinen- und Formenbau mit Konstruktionsübungen
Mechanische Technologie der Kunststoffe
Oberflächentechnik und Korrosionsschutz
H. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe
Lehrverpflichtungsgruppe III
Einführung in die Philosophie
I. Fachschule für Betriebstechnikrömisch eins. Fachschule für Betriebstechnik
Lehrverpflichtungsgruppe I
Elektrotechnik mit Übungen
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Buchhaltung und kaufmännische Kalkulation
Physikalisches und chemisches Praktikum
Lehrverpflichtungsgruppe VILehrverpflichtungsgruppe römisch sechs
Arbeitsgemeinschaft für erweiterte Betriebspraxis
J. Fachschule für Flugtechnik
Lehrverpflichtungsgruppe I
Elemente des Luftfahrzeugbaues
Lehrverpflichtungsgruppe IILehrverpflichtungsgruppe römisch zwei
Einführung in den Flugbetrieb und Instrumentenkunde
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Arbeitshygiene, Unfallverhütung und Luftfahrtmedizin
Betriebswirtschaftskunde und Rechtskunde mit besonderer Berücksichtigung des Luftrechts
K. Fachschule für Holzwirtschaft und Sägetechnik
Lehrverpflichtungsgruppe I
Buchhaltung, Bilanzlehre, Steuerlehre und Kostenrechnung
Elektrotechnik mit Übungen
Lehrverpflichtungsgruppe IILehrverpflichtungsgruppe römisch zwei
Chemische Technologie des Holzes
Mathematik und kaufmännisches Rechnen
Mechanische Technologie des Holzes
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Allgemeine Waren- und Verkaufskunde
Geographie und Wirtschaftsgeographie
Geschichte und Wirtschaftsgeschichte
Kaufmännische Holzverwertung
Kaufmännischer Schriftverkehr
Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Technisches Zeichnen und Skizzieren
L. Fachschule für Mechaniker
Lehrverpflichtungsgruppe I
Fachkunde
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Physikalisches und chemisches Praktikum
Lehrverpflichtungsgruppe VILehrverpflichtungsgruppe römisch sechs
Arbeitsgemeinschaft für erweiterte Betriebspraxis
Anmerkung
Die Lehrpläne, die der Anführung der Unterrichtsgegenstände zugrundeliegen, sind zum Teil durch neue ersetzt worden, die in den Stundentafeln auch die Einreihung der einzelnen Unterrichtsgegenstände in die Lehrverpflichtungsgruppen enthalten.
Zu einzelnen Abschnitten:
A: Gymnasium, Realgymnasium, Wirtschaftskundliches Realgymnasium Anl. A V BGBl. Nr. 85/1985, 63/1989
C: Aufbaugymnasium, Aufbaurealgymnasium Anl. C V BGBl. Nr. 85/1985, 63/1989
D: HLA für Maschinenbau – Hüttentechnik Anl. 1.4.4 V BGBl. Nr. 492/1977
E: HLA für Maschinenbau – Waffentechnik Anl. 1.4.8 V BGBl. Nr. 492/1977
F: Der Lehrplan dieses Lehrganges (Anl. III/7 V BGBl. Nr. 207/1963, 163/1969) wurde aufgehoben (Art. III Abs. 6 V BGBl. Nr. 492/1977)
G: Kolleg für Kunststofftechnik Anl. 3.6.2 V BGBl. Nr. 492/1977, 109/1984
H: HLA für wirtschaftliche Berufe Anl. D V BGBl. Nr. 154/1963, 518/1982
I,L: Zur Einreihung der „Arbeitsgemeinschaft für erweiterte Betriebspraxis“ siehe Anl. 5a Z 1 BLVG, BGBl. Nr. 244/1965.
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2018
Dokumentnummer
NOR12096133
Alte Dokumentnummer
N6197014485P