Rechtstracker.at
Fassungen
01.01.1976 bis 31.12.1993 — BGBl. Nr. 708/1976
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 77a01.01.197631.12.1993 BGBl. Nr. 708/1976 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 24/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Notarversicherungsgesetz 1972

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1972, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 77 a

Inkrafttretensdatum

01.01.1976BGBl. Nr. 708/1976

Außerkrafttretensdatum

31.12.1993aufgehoben durch BGBl. Nr. 24/1994

Abkürzung

NVG

Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Text

Liquiditätsreserve

Paragraph 77 a,

  1. Absatz eins,Die Versicherungsanstalt hat durch Einlagen im Sinne des Paragraph 78, Absatz eins, Ziffer 4, eine kurzfristig verfügbare Liquiditätsreserve zu bilden. Die Liquiditätsreserve hat am Ende eines Geschäftsjahres ein Vierzehntel des Pensionsaufwandes dieses Jahres zu betragen (Sollbetrag).
  2. Absatz 2,Solange der Sollbetrag nicht erreicht ist, ist jährlich mindestens ein Drittel des im Rechnungsabschluß nachgewiesenen Gebarungsüberschusses der Liquiditätsreserve zuzuführen.
  3. Absatz 3,Bei Bedarf an flüssigen Mitteln zur Behebung einer vorübergehend ungünstigen Kassenlage ist vor anderen Maßnahmen die Liquiditätsreserve im notwendigen Ausmaß aufzulösen. Jede Verfügung über die Liquiditätsreserve bedarf der vorhergehenden Genehmigung durch den Bundesminister für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen. Sinkt durch Verfügungen über die Liquiditätsreserve deren Stand unter den Sollbetrag, so ist die Liquiditätsreserve nach Wegfall der vorübergehend ungünstigen Kassenlage in entsprechender Anwendung der Bestimmungen der Absatz eins und 2 auf das Ausmaß des Sollbetrages zu erhöhen.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 708/1976

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2025

Gesetzesnummer

10008262

Dokumentnummer

NOR40010044

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1972/66/P77a/NOR40010044