Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Soziale Sicherheit – Durchführung (Frankreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 384/1972 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 383/1984Bundesgesetzblatt Nr. 384 aus 1972, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 383 aus 1984,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
ANLAGE
Liste der Körperersatzstücke, größeren Hilfsmittel und anderen Sachleistungen von erheblicher Bedeutung (Artikel 6 Absatz 4)
Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und Stützapparate einschließlich gewebebespannter orthopädischer Korsette nebst Ergänzungsteilen, Zubehör und Werkzeugen;
orthopädische Maßschuhe, gegebenenfalls mit dem dazugehörigen Normalschuh (nicht orthopädisch);
Kiefer- und Gesichtsplastiken, Perücken;
Kunstaugen, Kontaktschalen, Vergrößerungsbrillen und Fernrohrbrillen;
Hörgeräte, namentlich akustische und phonetische Geräte;
Zahnersatz (festsitzender und herausnehmbarer) und Verschlußprothesen der Mundhöhle;
Krankenfahrzeuge, Rollstühle sowie andere mechanische Fortbewegungsmittel;
Erneuerung der unter den Ziffern 1 bis 7 genannten Gegenstände;
ärztliche Behandlung und Pflege in Genesungs-, Erholungs- und Luftkurheimen sowie Heilstätten;
Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Wiedereingliederung;
alle übrigen Heilbehelfe, Hilfsmittel und ähnliches, deren Anschaffungskosten in Österreich Schilling 5 000.-, in Frankreich Francs 2 000.- übersteigen.
Zuletzt aktualisiert am
08.06.2016
Dokumentnummer
NOR40082546