Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Soziale Sicherheit – Durchführung (Frankreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 384/1972Bundesgesetzblatt Nr. 384 aus 1972,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 38Artikel 38
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
Artikel 38
Erstattung der Kosten ärztlicher Untersuchungen
Aus der Anwendung des Artikels 34 Absatz 7 des Abkommens entstandene Kosten für ärztliche Untersuchungen sind dem Träger, der hiermit beauftragt wurde, nach den für ihn geltenden Sätzen von dem Träger, für dessen Rechnung sie durchgeführt wurden, zu erstatten.
Zuletzt aktualisiert am
08.06.2016
Dokumentnummer
NOR40082543