Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Pauschalierung der Aufwandsentschädigung für Hochschullehrer, Vertragsassistenten, wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte sowie Beamte und Vertragsbedienstete des wissenschaftlichen Dienstes an den Hochschulen und den wissenschaftlichen Anstalten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 267/1973 aufgehoben durch BGBl. Nr. 604/1988Bundesgesetzblatt Nr. 267 aus 1973, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 604 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
§ 4.Paragraph 4,
Diese Aufwandsentschädigungen treten an die Stelle des im Rahmen der Sonderzulage für Forschungsaufwand und Mehrleistungen enthaltenen Aufwandsentschädigungsanteiles sowie der zur Anschaffung wissenschaftlicher Literatur oder als Ersatz für Fortbildungsausgaben gewährten Leistungen; die vom 1. Dezember 1972 an fortgezahlten Beträge sind auf die nach dieser Verordnung gebührenden Aufwandsentschädigungen anzurechnen.
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2025
Dokumentnummer
NOR12096486
Alte Dokumentnummer
N61973105770