Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Pauschalierung der Vergütungen für zeitliche Mehrleistungen für Hochschullehrer, Vertragsassistenten sowie wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte an den Hochschulen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 268/1973 aufgehoben durch BGBl. Nr. 604/1988Bundesgesetzblatt Nr. 268 aus 1973, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 604 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
§ 5.Paragraph 5,
Diese pauschalierten Vergütungen treten an die Stelle der Mehrleistungsvergütungen, die im Rahmen der Sonderzulage für Forschungsaufwand und Mehrleistungen gewährt worden sind; die vom 1. Dezember 1972 an fortgezahlten Beträge sind auf die nach dieser Verordnung gebührenden Vergütungen anzurechnen.
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2025
Dokumentnummer
NOR12096554
Alte Dokumentnummer
N61973136190