Grundzüge des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, soweit sie zum Verständnis der im Punkt 5 Abs. 1 DV angeführten Bestimmungen über den Exekutionsvollzug erforderlich sind, insbesondere Grundbegriffe von Eigentum, Pfandrecht, Dienstbarkeit, Gemeinschaft des Eigentums, Gewahrsam (§§ 309, 319 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches), die allgemeinen Bestimmungen über Verträge, Bevollmächtigung, Kaufvertrag, Bestandvertrag unter Berücksichtigung des Mietengesetzes, Pfandvertrag, Aufhebung und Umänderung der Rechte und Verbindlichkeiten, insbesondere Zahlung;Grundzüge des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, soweit sie zum Verständnis der im Punkt 5 Absatz eins, DV angeführten Bestimmungen über den Exekutionsvollzug erforderlich sind, insbesondere Grundbegriffe von Eigentum, Pfandrecht, Dienstbarkeit, Gemeinschaft des Eigentums, Gewahrsam (Paragraphen 309, 319, des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches), die allgemeinen Bestimmungen über Verträge, Bevollmächtigung, Kaufvertrag, Bestandvertrag unter Berücksichtigung des Mietengesetzes, Pfandvertrag, Aufhebung und Umänderung der Rechte und Verbindlichkeiten, insbesondere Zahlung;