(6)Absatz 6,Schießt der Taucher plötzlich hoch, sind Sicherheitsleine und Luftschlauch möglichst rasch einzuziehen. Muß der Taucher aus einer Tiefe von mehr als 10 m, in der er sich längere Zeit aufgehalten hat, plötzlich auftauchen oder schießt er aus einer solchen Tiefe plötzlich hoch, so muß er möglichst schnell auf eine Tauchtiefe gehen, die um 10 m größer ist als die der ursprünglichen Tauchtiefe entsprechende erste Auftauchstufe; nachdem sich der Taucher mindestens fünf Minuten in dieser Tiefe aufgehalten hat, darf er entsprechend Abs. 1 wieder auftauchen. Kann der Taucher jedoch nicht mehr unter Wasser gebracht werden oder klagt er über körperliche Beschwerden, die auf eine Tauchererkrankung schließen lassen, so ist er sofort unter einen Druck zu setzen, der mindestens der halben Tauchtiefe entspricht; dieser Druck ist entsprechend dem körperlichen Befinden des Tauchers allmählich zu verringern. Ist der Taucher beim plötzlichen Erreichen der Oberfläche bewußtlos, so darf er erst unter Druck gesetzt werden, nachdem er das Bewußtsein wiedererlangt hat oder wenigstens regelmäßig und kräftig atmet; dies gilt nicht in jenen Fällen, in denen das Unterdrucksetzen durch eine in medizinischer Hinsicht fachkundige Person überwacht wird.Schießt der Taucher plötzlich hoch, sind Sicherheitsleine und Luftschlauch möglichst rasch einzuziehen. Muß der Taucher aus einer Tiefe von mehr als 10 m, in der er sich längere Zeit aufgehalten hat, plötzlich auftauchen oder schießt er aus einer solchen Tiefe plötzlich hoch, so muß er möglichst schnell auf eine Tauchtiefe gehen, die um 10 m größer ist als die der ursprünglichen Tauchtiefe entsprechende erste Auftauchstufe; nachdem sich der Taucher mindestens fünf Minuten in dieser Tiefe aufgehalten hat, darf er entsprechend Absatz eins, wieder auftauchen. Kann der Taucher jedoch nicht mehr unter Wasser gebracht werden oder klagt er über körperliche Beschwerden, die auf eine Tauchererkrankung schließen lassen, so ist er sofort unter einen Druck zu setzen, der mindestens der halben Tauchtiefe entspricht; dieser Druck ist entsprechend dem körperlichen Befinden des Tauchers allmählich zu verringern. Ist der Taucher beim plötzlichen Erreichen der Oberfläche bewußtlos, so darf er erst unter Druck gesetzt werden, nachdem er das Bewußtsein wiedererlangt hat oder wenigstens regelmäßig und kräftig atmet; dies gilt nicht in jenen Fällen, in denen das Unterdrucksetzen durch eine in medizinischer Hinsicht fachkundige Person überwacht wird.