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Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst an Justizanstalten

Kundmachung
BGBl. II Nr. 312/2001 · 24.08.2001
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. II Nr. 312/2001 24.08.2001 312. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Mehrleistungszulagen für Maschinschreibarbeiten (Schreib- und Ansageprämien) und der Verordnung über die Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst an Justizanstalten 2 Einheiten
BGBl. I Nr. 6/1999 08.01.1999 6. Bundesgesetz: 2. Dienstrechts-Novelle 1998 2 Einheiten
BGBl. II Nr. 393/1997 16.12.1997 393. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Erzieher an Justizanstalten 2 Einheiten
BGBl. Nr. 209/1993 19.03.1993 209. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten 2 Einheiten
BGBl. Nr. 646/1991 19.12.1991 646. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten 1 Einheit
BGBl. Nr. 170/1989 13.04.1989 170. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten 1 Einheit
BGBl. Nr. 166/1985 07.05.1985 166. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten 1 Einheit
BGBl. Nr. 9/1983 11.01.1983 9. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten 1 Einheit
BGBl. Nr. 227/1973 18.05.1973 227. Verordnung: Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt