Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 367/1973Bundesgesetzblatt Nr. 367 aus 1973,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
Text
§ 5.Paragraph 5,
Der auf die Geschäfte der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz entfallende Anteil des Amtssachaufwandes des Bundesstrombauamtes wird von der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz dem Bund ersetzt. Die Ermittlung des Ersatzes erfolgt nach dem Verhältnis des Aufwandes für das mit Aufgaben der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz betraute Verwaltungspersonal zum gesamten Aufwand für das Verwaltungspersonal des Bundesstrombauamtes im Bereich der Direktion und der Strombauleitungen Krems, Greifenstein, Wien und Deutsch Altenburg.
Zuletzt aktualisiert am
02.05.2016
Dokumentnummer
NOR12096589
alte Dokumentnummer
N6197319439S