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Anl. 2

Fassungen
01.09.1980 bis 30.09.1999
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 201.09.198030.09.1999 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 156/1999

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Soziale Sicherheit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 73 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 1999,

Typ

Vertrag – Luxemburg

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.09.1980

Außerkrafttretensdatum

30.09.1999aufgehoben durch BGBl. III Nr. 156/1999

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Text

ERSTES ZUSATZABKOMMEN

vom 16. Mai 1973

zum Abkommen vom 21. Dezember 1971 zwischen der Republik Österreich

und dem Großherzogtum Luxemburg über Soziale Sicherheit

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von

Luxemburg

sind übereingekommen, das am 21. Dezember 1971 geschlossene Abkommen über Soziale Sicherheit - im folgenden Abkommen genannt - zu ändern und zu ergänzen, und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben:

Artikel 1

Anmerkung, Die Änderungen des Ersten Zusatzabkommens sind im Stammvertrag bereits eingearbeitet.)

Artikel 2

  1. Absatz eins,Dieses Zusatzabkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind so bald wie möglich in Wien auszutauschen.
  2. Absatz 2,Dieses Zusatzabkommen tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.

ZU URKUND DESSEN haben die oben erwähnten Bevollmächtigten dieses Zusatzabkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

GESCHEHEN zu Luxemburg, am 16. Mai 1973, in zwei Urschriften, in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Gesetzesnummer

10008311

Dokumentnummer

NOR12097550

Alte Dokumentnummer

N6197449320J