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Art. 2

Fassungen
01.09.1980 bis 30.09.1999
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 201.09.198030.09.1999 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 156/1999

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Soziale Sicherheit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 73 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 1999,

Typ

Vertrag – Luxemburg

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.09.1980

Außerkrafttretensdatum

30.09.1999aufgehoben durch BGBl. III Nr. 156/1999

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Text

Artikel 2

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen bezieht sich
    1. Ziffer eins
      in Österreich auf die Rechtsvorschriften über
      1. Litera a
        die Krankenversicherung;
      2. Litera b
        die Unfallversicherung;
      3. Litera c
        die Pensionsversicherung;
      4. Litera d
        die Arbeitslosenversicherung;
      5. Litera e
        die Familienbeihilfen;
    2. Ziffer 2
      in Luxemburg auf die Rechtsvorschriften über
      1. Litera a
        die Krankenversicherung;
      2. Litera b
        die Unfallversicherung;
      3. Litera c
        die Pensionsversicherung;
      4. Litera d
        die Arbeitslosenunterstützung;
      5. Litera e
        die Familienbeihilfen.
  2. Absatz 2,Dieses Abkommen bezieht sich nicht auf Rechtsvorschriften über ein neues System oder einen neuen Zweig der Sozialen Sicherheit und nicht auf Systeme für Opfer des Krieges und seiner Folgen; es bezieht sich ferner nicht auf die österreichischen Rechtsvorschriften über die Notarversicherung sowie in bezug auf Luxemburg auf Sondersysteme für Beamte und ihnen Gleichgestellte.
  3. Absatz 3,Rechtsvorschriften, die sich aus zwischenstaatlichen Verträgen mit dritten Staaten oder aus überstaatlichem Recht ergeben oder zu deren Ausführung dienen, sind, soweit sie nicht Versicherungslastregelungen enthalten, im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten nicht zu berücksichtigen.

Gesetzesnummer

10008311

Dokumentnummer

NOR12097172

Alte Dokumentnummer

N6197427724L