Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Soziale Sicherheit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 73/1974 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 156/1999Bundesgesetzblatt Nr. 73 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 1999,
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg über Soziale Sicherheit
StF: BGBl. Nr. 73/1974
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg über Soziale Sicherheit samt Schlußprotokoll und Zusatzabkommen wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. November 1973 ausgetauscht; das Vertragswerk ist gemäß Art. 40 Abs. 2 des Abkommens, gemäß den Schlußbestimmungen des Schlußprotokolls und gemäß Art. 2 Abs. 2 des Zusatzabkommens am 1. Jänner 1974 in Kraft getreten. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. November 1973 ausgetauscht; das Vertragswerk ist gemäß Artikel 40, Absatz 2, des Abkommens, gemäß den Schlußbestimmungen des Schlußprotokolls und gemäß Artikel 2, Absatz 2, des Zusatzabkommens am 1. Jänner 1974 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg, von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Sozialen Sicherheit zu regeln, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben: Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben:
Anmerkung
1.) Erfassungsstichtag: 1. 1. 1995;
2.) Dokumentalistische Gliederung:
Schlußprotokoll = Anlage 1
Erstes Zusatzabkommen = Anlage 2;
3.) Die Änderungen des Ersten Zusatzabkommens wurden eingearbeitet.
Dokumentnummer
NOR11008461
Alte Dokumentnummer
N6197410611W