Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ausbildung und Prüfung für den Bau- und Gebäudeaufsichtsdienst
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 595/1974Bundesgesetzblatt Nr. 595 aus 1974,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Beachte
zum Außerkrafttreten vgl. § 14, BGBl. II Nr. 344/2003zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 14,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 344 aus 2003,
Text
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Die Leitung des Ausbildungslehrganges obliegt einem Lehrgangsleiter.
(2)Absatz 2,Der Lehrgangsleiter, der Absolvent einer Hochschule technischer Richtung sein muß, ist vom Bundesminister für Bauten und Technik zu bestellen.
(3)Absatz 3,Dem Lehrgangsleiter obliegt es, die Vortragenden zu bestellen, die Gestaltung der Vortragstätigkeit abzustimmen, den Stundenplan auszuarbeiten und dessen Einhaltung zu überwachen. Darüber hinaus hat der Leiter des Ausbildungslehrganges über die weitere Teilnahme am Lehrgang gemäß § 4 Abs. 2 zu entscheiden. Gegen eine solche Entscheidung ist die Berufung an den Bundesminister für Bauten und Technik zulässig.Dem Lehrgangsleiter obliegt es, die Vortragenden zu bestellen, die Gestaltung der Vortragstätigkeit abzustimmen, den Stundenplan auszuarbeiten und dessen Einhaltung zu überwachen. Darüber hinaus hat der Leiter des Ausbildungslehrganges über die weitere Teilnahme am Lehrgang gemäß Paragraph 4, Absatz 2, zu entscheiden. Gegen eine solche Entscheidung ist die Berufung an den Bundesminister für Bauten und Technik zulässig.
(4)Absatz 4,Für die Besorgung der übrigen Verwaltungs- und Kanzleigeschäfte, die mit der Durchführung des Ausbildungslehrganges verbunden sind, und für die Sacherfordernisse ist bei der Bundesgebäudeverwaltung II Wien vorzusorgen.Für die Besorgung der übrigen Verwaltungs- und Kanzleigeschäfte, die mit der Durchführung des Ausbildungslehrganges verbunden sind, und für die Sacherfordernisse ist bei der Bundesgebäudeverwaltung römisch zwei Wien vorzusorgen.
Schlagworte
Lehrgangsleiter
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2025
Dokumentnummer
NOR12096831
Alte Dokumentnummer
N61974107480