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Pauschalvergütung für den Dienstplan und einer Aufwandsentschädigung für den rechtskundigen Dienstes bei Bundespolizeibehörden

Kundmachung
BGBl. II Nr. 392/2001 · 09.11.2001
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. II Nr. 392/2001 09.11.2001 392. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan und einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für die Beamten des rechtskundigen Dienstes bei den Bundespolizeibehörden 2 Einheiten
BGBl. Nr. 46/1975 16.01.1975 46. Verordnung: Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan und einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für die Beamten des rechtskundigen Dienstes bei den Bundespolizeibehörden Stammfassung
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