Norm Pauschalvergütung für den Dienstplan und einer Aufwandsentschädigung für den rechtskundigen Dienstes bei Bundespolizeibehörden× ▾ ‹›Gliederung Pauschalvergütung für den Dienstplan und einer Aufwandsentschädigung für den rechtskundigen Dienstes bei Bundespolizeibehörden Kundmachung BGBl. II Nr. 392/2001 · 09.11.2001▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 392/2001 09.11.2001 392. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan und einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für die Beamten des rechtskundigen Dienstes bei den Bundespolizeibehörden 2 Einheiten BGBl. Nr. 46/1975 16.01.1975 46. Verordnung: Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan und einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für die Beamten des rechtskundigen Dienstes bei den Bundespolizeibehörden Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2