Rechtstracker.at

§ 26

Fassungen
01.01.1980 bis 31.12.2002
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 2601.01.198031.12.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verwaltungsakademiegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 122 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2002,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 26

Inkrafttretensdatum

01.01.1980

Außerkrafttretensdatum

31.12.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Unterrichtsplan

Paragraph 26, Näheres über die Durchführung des Aufstiegskurses, insbesondere über die Zulassung, die Auswahl der einzelnen Gegenstände, ihre Verteilung auf die Lehrstunden und Übungen ist durch Verordnung der Bundesregierung zu regeln. Dabei ist darauf zu achten, daß die Vermittlung des Lehrstoffes in praxisbezogener und lebensnaher Weise erfolgt, die wichtigen Bereiche eines Wissensgebietes in hinreichender Weise vermittelt werden können und ein ausgewogenes Grundlagenwissen für die berufliche Tätigkeit der Teilnehmer sichergestellt wird.

Anmerkung

V: BGBl. Nr.105/1980;

Schlagworte

Zulassungserfordernisse

Gesetzesnummer

10008366

Dokumentnummer

NOR12099109

Alte Dokumentnummer

N61979114650