Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verwaltungsakademiegesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 122/1975 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002Bundesgesetzblatt Nr. 122 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 36Paragraph 36
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Sprachkenntnisse
§ 36. Die Verwaltungsakademie hat im Rahmen von Führungskräftelehrgängen auch die Vermittlung und Erweiterung von Fremdsprachenkenntnissen zu berücksichtigen. Paragraph 36, Die Verwaltungsakademie hat im Rahmen von Führungskräftelehrgängen auch die Vermittlung und Erweiterung von Fremdsprachenkenntnissen zu berücksichtigen.
Dokumentnummer
NOR12097618
Alte Dokumentnummer
N61975108390