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Art. 23

Fassungen
01.07.1983 bis 30.06.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2301.07.198330.06.1997 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 72/1997

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Soziale Sicherheit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 587 aus 1976, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 72 aus 1997,

Typ

Vertrag – Schweden

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 23

Inkrafttretensdatum

01.07.1983

Außerkrafttretensdatum

30.06.1997aufgehoben durch BGBl. III Nr. 72/1997

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Text

Artikel 23

  1. Absatz eins,Volkspensionen nach den schwedischen Rechtsvorschriften sind österreichischen Staatsangehörigen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Artikels 22, ausschließlich nach folgenden Regeln zu gewähren:
    1. Ziffer eins
      Für einen österreichischen Staatsangehörigen, der sich in Schweden gewöhnlich aufhält, gelten die auf Personen, die nicht schwedische Staatsangehörige sind, anzuwendenden schwedischen Rechtsvorschriften.
    2. Ziffer 2
      Ein österreichischer Staatsangehöriger,
      1. Litera a
        der sich in Schweden gewöhnlich aufhält und die in den unter Ziffer 1 bezeichneten Rechtsvorschriften vorgesehenen Voraussetzungen nicht erfüllt oder
      2. Litera b
        der sich außerhalb Schwedens gewöhnlich aufhält,
      hat Anspruch auf Volkspension entsprechend den auf schwedische Staatsangehörige bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland anzuwendenden Rechtsvorschriften.
    3. Ziffer 3
      Die Behindertenbeihilfe, soweit sie nicht als Zulage zu einer Volkspension gebührt, die Pflegebeihilfe für behinderte Kinder, der Pensionszuschuß und die einkommensabhängigen Pensionsleistungen sind einem österreichischen Staatsangehörigen, der sich in Schweden gewöhnlich aufhält, in entsprechender Anwendung der Ziffern 1 und 2 zu gewähren.
  2. Absatz 2,Absatz 1 gilt entsprechend für Personen, die ihre Rechte von einem österreichischen Staatsangehörigen ableiten.

Gesetzesnummer

10008367

Dokumentnummer

NOR12098021

Alte Dokumentnummer

N6197637055L