Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
01.12.1976 bis 31.12.2006 — BGBl. Nr. 635/1976 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 201.12.197631.12.2006 BGBl. Nr. 635/1976 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 117/2006

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

VO über Dienstkleider und Dienstabzeichen in der Span. Reitschule

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 635 aus 1976, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 117 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.12.1976BGBl. Nr. 635/1976

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006aufgehoben durch BGBl. I Nr. 117/2006

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, 63/02 Gehaltsgesetz 1956

Text

Anlage B

SOMMERUNIFORM

Die Sommeruniform besteht aus:

  1. Ziffer eins
    Tellerkappe (Bild 1)
    Die Tellerkappe ist aus grauem Popeline (wie die Sommerhemden des Bundesheeres M 64). Der 4,8 cm hohe Steg der Kappe ist mit einer dunkelgrauen Weinlaubborte versehen. Über dem schwarzen Schirm befindet sich ein gedrehtes Sturmband, vorne an der Kappe befindet sich eine Kokarde.
    Bereiteranwärter: Schwarzes Sturmband, Blechkokarde
    Bereiter: Silbernes Sturmband, Silberkokarde
    Oberbereiter: Goldenes Sturmband, Goldkokarde.
    Die Länge der Kappe beträgt 21 cm, die Breite 15 cm. Der Schirm ist aus schwarzem Kunststoff, das Schweißleder ist grau.

  1. Ziffer 2
    Sommerhemd (Bild 2)
    Das Sommerhemd ist das Sommerhemd des österreichischen Bundesheeres (M 64). Es ist aus grauem Popeline und mit sechs grauen Knöpfen zu verschließen. Auf den Schultern befinden sich zwei Schulterklappen, an der Vorderseite zwei Brusttaschen.

  1. Ziffer 3
    Reithose (Bild 3)
    Die Reithose ist aus beigem Lastexcord angefertigt. Sie ist im Breechesschnitt geschnitten und an den Knien mit zwei beigen, ledernen Reitflecken ausgestattet.

  1. Ziffer 4
    Reitstiefel (Bild 4)
    Die Reitstiefel sind aus schwarzem Rindsleder im üblichen Reitstiefelschnitt angefertigt.

Zur Sommeruniform werden weiße Rehlederhandschuhe getragen.

Anmerkung, Von der Wiedergabe der Bilder 1 bis 4 wird aus technischen Gründen abgesehen)

Gesetzesnummer

10008370

Dokumentnummer

NOR12097875

Alte Dokumentnummer

N61976109710