Norm Ausbildung und Prüfung für den Höheren Verwaltungsdienst im Österreichischen Postsparkassenamt× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Ausbildung und Prüfung für den Höheren Verwaltungsdienst im Österreichischen Postsparkassenamt Fassungen (Gesetz) ab 01.07.1974 — BGBl. Nr. 299/1974 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 04.02.197631.12.1986 § → § BGBl. Nr. 48/1976 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 707/1986 01.07.197403.02.1976 BGBl. Nr. 299/1974 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 03.02.1976 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenAusbildung§ 1§ 3§ 4§ 5Prüfung§ 6§ 7§ 8§ 9§ 11