Norm Anzahl der vom Dienst freigestellten Personalvertreter× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Anzahl der vom Dienst freigestellten Personalvertreter Fassungen (Gesetz) ab 16.11.1985 — BGBl. Nr. 462/1985▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute31.10.2006 § → § BGBl. II Nr. 407/2006 16.11.198530.10.2006 § → § BGBl. Nr. 462/1985 15.09.198415.11.1985 § → § BGBl. Nr. 359/1984 30.07.197614.09.1984 BGBl. Nr. 379/1976 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.10.2006 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2