Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abgeltung von Mehrleistungen im Rahmen der Schulversuche im berufsbildenden Schulwesen und zur Sonderschule
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 484/1977 aufgehoben durch BGBl. Nr. 16/1994Bundesgesetzblatt Nr. 484 aus 1977, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 16 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Text
§ 3.Paragraph 3,
Bei einer Unterrichtserteilung im Schulversuch “Differenzierte Sonderschule” (Art. III Abs. 2 der 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle) gebührt dem Sonderschullehrer eine besondere Vergütung in der Höhe von 7,5 vH des Gehaltes (einschließlich einer allfälligen Teuerungszulage). Bei einer Unterrichtserteilung im Schulversuch “Differenzierte Sonderschule” (Artikel römisch drei, Absatz 2, der 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle) gebührt dem Sonderschullehrer eine besondere Vergütung in der Höhe von 7,5 vH des Gehaltes (einschließlich einer allfälligen Teuerungszulage).
Zuletzt aktualisiert am
16.06.2025
Dokumentnummer
NOR12098140
Alte Dokumentnummer
N61977157480