Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abgeltung von Mehrleistungen im Rahmen der Schulversuche im berufsbildenden Schulwesen und zur Sonderschule
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 484/1977 aufgehoben durch BGBl. Nr. 16/1994Bundesgesetzblatt Nr. 484 aus 1977, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 16 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Text
§ 5.Paragraph 5,
Die zusätzliche Tätigkeit der Leiter von Schulen, an denen Schulversuche gemäß den §§ 3 und 4 durchgeführt werden, ist der Erteilung einer wöchentlichen Unterrichtsstunde gleichzuhalten. Die zusätzliche Tätigkeit der Leiter von Schulen, an denen Schulversuche gemäß den Paragraphen 3 und 4 durchgeführt werden, ist der Erteilung einer wöchentlichen Unterrichtsstunde gleichzuhalten.
Zuletzt aktualisiert am
16.06.2025
Dokumentnummer
NOR12098142
Alte Dokumentnummer
N61977157500