Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Beurteilung der Leistung der Lehrer, Erzieher und Schulleiter
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 447/1978Bundesgesetzblatt Nr. 447 aus 1978,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 64/03 Landeslehrer
Text
§ 4.Paragraph 4,
Für die Beurteilung der Leistung der Erzieher werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt:
Kenntnis der Schüler und ihrer Individuallage,
die für die Erziehertätigkeit erforderliche Zusammenarbeit mit den anderen Erziehern, mit den Lehrern der Schüler sowie mit den Erziehungsberechtigten,
Erfüllung übertragener Erziehungsaufgaben sowie der administrativen Aufgaben.
Schlagworte
Leistungsfeststellung
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2025
Dokumentnummer
NOR12098352
Alte Dokumentnummer
N61978160420