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Art. 5

Fassungen
ab 02.03.1980 — BGBl. Nr. 238/1979 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 5 heute02.03.1980 BGBl. Nr. 238/1979 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen (Nr. 144) über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 238 aus 1979,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

02.03.1980BGBl. Nr. 238/1979

Außerkrafttretensdatum

Index

69/02 Arbeitsrecht

Text

Artikel 5

Ziffer eins Ziel der in diesem Übereinkommen vorgesehenen Verfahren sind Beratungen über

  1. Litera a
    Antworten der Regierungen auf Fragebogen zu Tagesordnungspunkten der Internationalen Arbeitskonferenz und Stellungnahmen der Regierungen zu Textentwürfen, die von der Konferenz zu erörtern sind;
  2. Litera b
    die Vorschläge, die der oder den zuständigen Stellen im Zusammenhang mit der Vorlage von Übereinkommen und Empfehlungen gemäß Artikel 19 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation zu unterbreiten sind;
  3. Litera c
    die Überprüfung nichtratifizierter Übereinkommen und von Empfehlungen, denen noch nicht entsprochen worden ist, in geeigneten Zeitabständen, um festzustellen, welche Maßnahmen zur Förderung ihrer Durchführung und gegebenenfalls ihrer Ratifikation getroffen werden könnten;
  4. Litera d
    Fragen, die sich im Zusammenhang mit den gemäß Artikel 22 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation an das Internationale Arbeitsamt zu sendenden Berichten ergeben;
  5. Litera e
    Anträge auf Kündigung ratifizierter Übereinkommen.

Ziffer 2 Um eine angemessene Behandlung der in Absatz 1 dieses Artikels bezeichneten Fragen zu gewährleisten, haben Beratungen in geeigneten, einvernehmlich festgelegten Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, stattzufinden.

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2025

Gesetzesnummer

10008448

Dokumentnummer

NOR12099293

Alte Dokumentnummer

N6197937130L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/238/A5/NOR12099293