Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grundausbildungsverordnung für die Verwendungsgruppe C
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 518/1979 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 518 aus 1979, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Anlage
Gegenstände gemäß § 6 Abs. 2Gegenstände gemäß Paragraph 6, Absatz 2
für die Verwaltungsdienste
Ressortfach (Rechtsvorschriften des Verwendungsbereiches des Bediensteten und Grundzüge der übrigen Rechtsvorschriften des Verwaltungsbereiches, in dem der Bedienstete verwendet wird)
Personalverwaltung (unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Bediensteten)
staatliches Rechnungswesen und die wichtigsten Haushaltsvorschriften des Bundes
Wirtschafts- und Sachverwaltung (unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Bediensteten)
für den bergbehördlichen Dienst
für den statistischen Dienst
für die technischen Dienste
automationsunterstützte Datenverarbeitung
bakteriologisch-histologische Einrichtungen und Verfahren
Grundzüge des Buchdrucks, der Reproduktionstechnik und der Buchbinderei
Buchrestaurierung und Buchkunde
chemische und chemisch-technische Einrichtungen und Verfahren
elektrische Energietechnik
elektrische Nachrichtentechnik und Elektronik
elektronenmikroskopische Einrichtungen und Verfahren
Feinmechanik und Apparatebau
Fernmeldebetriebsdienst (im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung)
Grundlagen des forstlichen Versuchswesens
spezielle Präparationstechnik für Laboratorien der Geologischen Bundesanstalt, an naturwissenschaftlichen Instituten und an Museen
Heizungs- und Lüftungstechnik
Hochbau, technisches Zeichnen
Huf- und Klauenkunde und Poliklinik
medizinisch-technische Einrichtungen und Verfahren
Grundzüge der Meteorologie, ihre Beobachtungs- und Bearbeitungsmethoden
technische Angelegenheiten der Museal- und Denkmalpflege
Grundzüge der Physik und Chemie
Umweltschutz (unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Bediensteten)
allgemeine Vermessungskunde
technisches Versuchswesen
veterinärmedizinisch-technische Einrichtungen und Verfahren
Waffen- und Heeresmunitionswesen
Wasserbau und Wasserwirtschaft
Wasserversogung und Abwasserbeseitigung
Wehroptik und Vermessungswesen
wehrtechnisches Güteprüfwesen
Wildbach- und Lawinenverbauung
zeichnerische Darstellungen aus dem Verwendungsgebiet des Bediensteten, Foto- und Reproduktionswesen
Zivilschutzwesen
für Gerätekommandanten und Kapitäne im Wasserbaudienst tritt an die Stelle eines Wahlfaches der Nachweis der im § 12 Abs. 1 Z 3 oder 4für Gerätekommandanten und Kapitäne im Wasserbaudienst tritt an die Stelle eines Wahlfaches der Nachweis der im Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 3, oder 4
für die betreffende Verwendung vorgesehenen Erfordernisse;
für den Wirtschaftsdienst
Wirtschaftsdienst im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung
Wirtschaftsdienst im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft
für die sonstigen Verwendungen
Flugsicherungsdienst (im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung)
Klassische Reitkunst und Pferdezuchtkunde in der Spanischen Reitschule
Militärseelsorgehilfsdienst
Sanitätsdienst (im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung)
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 119/2002
Schlagworte
Prüfungsgegenstände
Zuletzt aktualisiert am
08.10.2018
Dokumentnummer
NOR40036442