Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grundausbildungen für die Verwendungsgruppen D und P 3 und über die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 519/1979 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 519 aus 1979, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Anlage
Gegenstände gemäß § 7 Abs. 2Gegenstände gemäß Paragraph 7, Absatz 2
für die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung
ein einschlägiger Lehrberuf (oder, wenn für die betreffende Verwendung ein einschlägiger Lehrberuf nicht besteht, ein gleichwertiges Fachgebiet)
für den fachlichen Hilfsdienst höherer Art. 2 Archivwesenfür den fachlichen Hilfsdienst höherer Artikel 2, Archivwesen
Laboratoriumsdienst (unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Bediensteten)
Dienst an Museen, Sammlungen und Baudenkmälern
für den statistischen Dienst
für die technischen Dienste
Feinmechanik und Apparatebau
technischer Dienst im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Bediensteten)
technischer Dienst an Unterrichtsanstalten
technischer Dienst an wissenschaftlichen Anstalten
für die sonstigen Verwendungen
Dienst der Militärhundeführer
Dienst der Schwimmhallenwarte
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 119/2002
Schlagworte
Prüfungsgegenstände
Zuletzt aktualisiert am
08.10.2018
Dokumentnummer
NOR40036429