Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 333/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 207bParagraph 207 b
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Inhalt der Ausschreibung
§ 207b.Paragraph 207 b,
(1)Absatz eins,Die Ausschreibung hat
die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben,
die Ernennungserfordernisse,
den Hinweis auf das Erfordernis des § 207e Abs. 2 Z 2,den Hinweis auf das Erfordernis des Paragraph 207 e, Absatz 2, Ziffer 2,,
den Hinweis, dass in der Bewerbung die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung, die Führungs- und Managementkompetenzen sowie die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen sind,
die Schule oder die Schulen (den Schulcluster),
die Einreichungsstelle für die Bewerbungsgesuche
zu enthalten.
(2)Absatz 2,Wenn es sich für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als erforderlich erweist, sind in der Ausschreibung zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten anzuführen.
Schlagworte
Führungskompetenz, Leitungsvorstellung
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2017
Dokumentnummer
NOR40197727