Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (BRD, Liechtenstein, Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 464/1980Bundesgesetzblatt Nr. 464 aus 1980,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Text
Artikel 5
(1)Absatz eins,Die Anwendung der im Anhang 4 angeführten Bestimmungen der zweiseitigen Abkommen wird unter den dort vorgesehenen Bedingungen auf die nach Artikel 3 in Betracht kommenden Personen ausgedehnt. Dabei gelten die Artikel 7, 12 bis 15 und 18 entsprechend.
(2)Absatz 2,Die im Absatz 1 zweiter Satz bezeichneten Bestimmungen gelten entsprechend auch in Fällen, in denen ohne Berücksichtigung des Absatzes 1 erster Satz ein zweiseitiges Abkommen anzuwenden ist.
Zuletzt aktualisiert am
08.06.2016
Dokumentnummer
NOR12099537
Alte Dokumentnummer
N6198037144L