Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundeslehrer-Lehrverpflichtung - Einrechnung von Nebenleistungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 433/1981 aufgehoben durch BGBl. Nr. 478/1988Bundesgesetzblatt Nr. 433 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 478 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Bezugszeitraum: ab 1. Jänner 1978 (Art. III Abs. 2)Bezugszeitraum: ab 1. Jänner 1978 (Artikel römisch drei, Absatz 2,)
Text
Artikel IArtikel römisch eins
Die Unterrichtsgegenstände an der Heeresversorgungsschule werden in die Lehrverpflichtungsgruppen I bis VI wie folgt eingereiht: Die Unterrichtsgegenstände an der Heeresversorgungsschule werden in die Lehrverpflichtungsgruppen römisch eins bis römisch sechs wie folgt eingereiht:
Lehrverpflichtungsgruppe ILehrverpflichtungsgruppe römisch eins
1. Elektrische Maschinen und Anlagen
Elektrische Meßkunde mit Übungen
Flugzeugelektrotechnik und Grundlagen der Flugzeugelektronik
Grundlagen der Elektrotechnik
Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik
Radarsystem- und Gerätetechnik
Sende- und Empfangstechnik
Sichtgeräte- und Fernsehtechnik
Spezielle Fachkunde für Kraftfahrzeugmechaniker
Spezielle Fachkunde für Luftfahrzeugmechaniker
Spezielle Fachkunde für Maschinenwesen
Spezielle Fachkunde für Munitionspersonal
Spezielle Fachkunde für Panzermechaniker
Spezielle Fachkunde für Pioniermechaniker
Spezielle Fachkunde für Waffenmeister
Lehrverpflichtungsgruppe IILehrverpflichtungsgruppe römisch zwei
Chemie und angewandte Chemie
Elektronische Datenverarbeitung
Laborübungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik, zur Fernmeldetechnik und zu den Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik
Mathematik und angewandte Mathematik
Physik und angewandte Physik
Lehrverpflichtungsgruppe IIILehrverpflichtungsgruppe römisch drei
Luftfahrtrecht; Prüf- und Meldewesen auf dem Gebiet der Luftfahrttechnik
Sicherheitstechnik und Unfallverhütung
Werkstoffprüfung mit Übungen
Lehrverpflichtungsgruppe VLehrverpflichtungsgruppe römisch fünf
1. Praktischer Sprengdienst mit scharfer Munition
Fremdausbildung bei einer Heeresmunitionsanstalt
Lehrverpflichtungsgruppe VILehrverpflichtungsgruppe römisch sechs
Fachwerkstättenausbildung
Grundausbildung für die Werkstättenarbeit
Dokumentnummer
NOR12099668
Alte Dokumentnummer
N6198118360S