Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundeslehrer-Lehrverpflichtung - Einrechnung von Nebenleistungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 433/1981 aufgehoben durch BGBl. Nr. 478/1988Bundesgesetzblatt Nr. 433 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 478 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Text
Artikel IIIArtikel römisch drei
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1981 in Kraft.
(2)Absatz 2,Auf Bundeslehrer, die zwischen dem 1. Jänner 1978 und dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt an der Heeresversorgungsschule im Unterricht verwendet wurden, finden die Bestimmungen dieser Verordnung auch für die Dauer dieser Verwendung, frühestens jedoch ab dem 1. Jänner 1978, Anwendung.Auf Bundeslehrer, die zwischen dem 1. Jänner 1978 und dem im Absatz eins, genannten Zeitpunkt an der Heeresversorgungsschule im Unterricht verwendet wurden, finden die Bestimmungen dieser Verordnung auch für die Dauer dieser Verwendung, frühestens jedoch ab dem 1. Jänner 1978, Anwendung.
Dokumentnummer
NOR12099670
Alte Dokumentnummer
N6198118362S