Rechtstracker.at

Anl. 1/10

Fassungen
01.09.1981 bis 31.08.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1001.09.198131.08.1997 aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 10

Inkrafttretensdatum

01.09.1981

Außerkrafttretensdatum

31.08.1997aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,)

31. 8. 1995 (1. Klasse)

31. 8. 1996 (2. Klasse)

31. 8. 1997 (3. Klasse)

Text

PSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Grundkenntnissen der Psychologie als Voraussetzung für sachliche Beurteilung der eigenen Person und des Mitmenschen. Sensibilisierung des Schülers für zwischenmenschliche Beziehungen. Erziehung zu verantwortungsbewußter und toleranter Haltung innerhalb der Gemeinschaft.

Vermittlung von Kenntnissen der wichtigsten Lernmechanismen und Verhaltensweisen, der physischen, psychischen und sozialen Entwicklung des Menschen.

Erziehung zu zweckmäßigem, wertorientiertem pädagogischem Verhalten durch Einsicht in Gruppenstrukturen, Gruppenprozesse.

Erlernen der wesentlichen Kommunikationsformen und der helfenden sowie beratenden Gesprächsführung.

Kennenlernen der Möglichkeiten und Grenzen testpsychologischer Verfahren.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):

Grundbegriffe der Psychologie; Aufgaben und Anwendungsbereiche.

Determinanten der Entwicklung: Anlage und Umwelt als Grundlagen der Persönlichkeit; körperliche Reifung und Lernen.

Entwicklungspsychologie: Die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter, individuelle und soziale Probleme des Erwachsenen und des alten Menschen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):

Bewußtseinsvorgänge mit ihren Ursachen und Wirkungen: Sinne - Trieb - Gefühle - Wille.

Lernen: Klassisches Konditionieren; Lernen am Erfolg; Modellernen;

Prägung.

Psychosomatische Zusammenhänge.

Suchtgifte.

Psychologische Erfassungsmethoden: Anamnese - Exploration -

testpsychologische Verfahren.

Das helfende Gespräch: Verhaltensdimensionen; nondirektive

Gesprächsführung.

Typologien, Möglichkeiten und Gefahren.

Überblick über die Fragestellungen der Tiefenpsychologie.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Gestaltung des Unterrichts sollte dem Schüler Gelegenheit geboten werden, die Lehrinhalte in Selbstreflexion mit seiner eigenen Erlebniswelt in Beziehung zu setzen und zu analysieren.

Auf Zusammenarbeit mit Deutsch, Pädagogik und Heilpädagogik und Soziologie ist Bedacht zu nehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099683

Alte Dokumentnummer

N6198119955S