Rechtstracker.at

Anl. 1/11

Fassungen
01.09.1981 bis 31.08.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1101.09.198131.08.1997 aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 11

Inkrafttretensdatum

01.09.1981

Außerkrafttretensdatum

31.08.1997aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,)

31. 8. 1995 (1. Klasse)

31. 8. 1996 (2. Klasse)

31. 8. 1997 (3. Klasse)

Text

STAATSBÜRGERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Staatsbürgerkunde soll das Heimat- und Staatsbewußtsein des jungen Menschen stärken, sein Verständnis für die Einrichtungen des öffentlichen Lebens wecken und die wichtigsten Kenntnisse über die Ordnung des familiären und sozialen Lebens vermitteln.

Lehrstoff:

1. Klasse (1 Wochenstunde):

Grundbegriffe der Staatslehre.

Der österreichische Staat und seine Verfassung. Staatsbürgerschaft, Pflichten und Rechte der Staatsbürger. Grundsätze der österreichischen Verfassung (Demokratie, Föderalismus, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung).

Gemeinden, Länder, Bund: ihre wichtigsten Aufgaben, ihre Organe.

Politische Parteien und Interessenvertretungen und ihre Bedeutung in der modernen Demokratie.

Internationale Politik, unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Neutralität als Chance und Aufgabe.

Die Vereinten Nationen; wichtige Staatszusammenschlüsse.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff soll möglichst anschaulich und lebensnah gestaltet werden. Querverbindungen zu einschlägigen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Zur Belebung des Unterrichts sollen einschlägige Exkursionen durchgeführt werden.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099684

Alte Dokumentnummer

N6198119956S