Rechtstracker.at

Anl. 1/18

Fassungen
01.09.1981 bis 31.08.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/1801.09.198131.08.1997 aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 18

Inkrafttretensdatum

01.09.1981

Außerkrafttretensdatum

31.08.1997aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,)

31. 8. 1995 (1. Klasse)

31. 8. 1996 (2. Klasse)

31. 8. 1997 (3. Klasse)

Text

ERNÄHRUNGSLEHRE UND DIÄTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die Grundzüge richtiger Ernährung. Bekanntmachen mit den wichtigsten Diätformen. Vermittlung der Kenntnis der wichtigsten Nahrungs- und Genußmittel, ihres Nähr- und Nutzwertes.

Lehrstoff:

1. Klasse (2 Wochenstunden):

Die Nährstoffe.
Die Wirkstoffe.

Die ernährungsphysiologische Bedeutung der Nahrungsmittel

(Nährwert, Nährwertberechnung).

Der Einfluß der Ernährung auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Richtlinien für gesunde und zweckmäßige Kost (Tages- und Wochenspeisepläne).

Kostformen für Gesunde unter Berücksichtigung des Alters und der Berufstätigkeit.

Grundlegendes über Diätformen. Allgemeine Richtlinien für die Zubereitung der Diätkost. Spezialdiäten.

Nahrungsmittel und Genußmittel und ihre volkswirtschaftliche Bedeutung (Herkunft, Preis, Einkauf), Aufbewahrung und Konservierung, Lebensmittelgesetz.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat die Erfahrungen aus dem Kochunterricht miteinzubeziehen und von lebensnahen Beispielen auszugehen.

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099691

Alte Dokumentnummer

N6198119963S