Rechtstracker.at

Anl. 1/23

Fassungen
01.09.1981 bis 31.08.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/2301.09.198131.08.1997 aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 23

Inkrafttretensdatum

01.09.1981

Außerkrafttretensdatum

31.08.1997aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,)

31. 8. 1995 (1. Klasse)

31. 8. 1996 (2. Klasse)

31. 8. 1997 (3. Klasse)

Text

LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Leibesübungen sollen orientiert an der individuellen Entwicklung, der motorischen Lernfähigkeit und dem motorischen Leistungsniveau der Schüler und unter Berücksichtigung der jeweiligen pädagogischen Situation zur personalen und sozialen Entfaltung der Schüler beitragen.

Durch die Leibesübungen soll ein entwicklungsgemäßes modernes Leistungsniveau erreicht und die Bewegungsfreude, das Spielverlangen, das Leistungsstreben, das Formempfinden und der Gestaltungswille des einzelnen gefördert sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zu sinnvoller Zusammenarbeit in der Gruppe angeregt werden.

Die Leibesübungen sollen durch Gewöhnung und durch Vermitteln von Einsichten in den Wert einer gesunden Lebensführung einen Beitrag zur Gesundheitserziehung und zu sinnvoller Freizeitgestaltung leisten.

Im besonderen sollen folgende Lehr- und Lernziele angestrebt und möglichst erreicht werden:

  1. Ziffer eins
    Entfalten der motorischen Eigenschaften und motorischen Fertigkeiten zur Erlangung der persönlichen Höchstleistung und individuellen Ausdrucksfähigkeit in der Bewegung. Vermitteln von Einsichten in die Zusammenhänge von Form und Leistung, Wecken des Willens zu richtiger Bewegung und Haltung durch
    # Schaffen der notwendigen motorischen Voraussetzungen (Ausgleich, Kondition)
    # Verbessern der Bewegungseigenschaften (zB Formung des Bewegungsablaufes im Hinblick auf Ökonomie, Harmonie)
    # Steigern der individuellen sportmotorischen Leistungen als Anlaß
    für die Entwicklung der Leistungsbereitschaft und als Grundlage für die Lebenstüchtigkeit
    # Gestalten der Bewegung in der Zeit und im Raum nach eigenen und
    gegebenen Rhythmen als Anregung zu musisch-künstlerischem Bewegungsspiel
  2. Ziffer 2
    Anregen zu partnerschaftlichem Verhalten und Handeln durch aufgabengerechte und von ethischer Verantwortlichkeit getragene Kooperation in
    # Spielen
    # Gruppenbewerben
    # Gruppen-Tänzen und Bewegungsgestaltungen
    # Schulveranstaltungen
    # und in allen anderen sich bietenden unterrichtlichen
    Situationen wie Gruppenarbeit, auch alters- und leistungsdifferenziert; Sichern und Helfen
  3. Ziffer 3
    Vermittlung von Kenntnissen über Leibesübungen und Sport im Hinblick
    # auf das Lernen und Bewegungen und die Auswirkungen des Trainings # auf das allgemeine und spezielle Handlungsgeschehen # auf die Rolle des Sports in Familie und Gesellschaft # auf die Bedeutung der körperlichen Bewegung für den behinderten
    und alten Menschen
  4. Ziffer 4
    Hinführen zu freiwilliger auf Einsicht und Verstehen des Wertes begründeter sportlicher Betätigung außerhalb der Schule und über die Schulzeit hinaus durch
    # Pflege von Formen des Freizeitsports insbesondere auch im Hinblick auf den Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung
  5. Ziffer 5
    Wecken des Verständnisses und Willens zu gesunder Lebensführung durch Gewöhnung und Unterweisung
    # in Belangen der persönlichen Gesundheit
    # in Belangen des öffentlichen Gesundheitswesens und des Umweltschutzes.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 3. Klasse (je 2 Wochenstunden):

Für das richtige Verständnis des Lehrstoffes ist es wichtig, ihn von den Bildungs- und Lehraufgaben her zu betrachten. Es kommt mithin der Schulung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten eine grundlegende Bedeutung zu. Dabei ist in den einzelnen Übungsbereichen ihr Individual- und/oder sozialbildender Charakter zu berücksichtigen.

Bezüglich der angegebenen Lernziele muß sich der Lehrer der Gefahr einer Überschätzung von Standardprogrammen bewußt sein.

Ausgleichsübungen und konditionsfördernde Übungen

Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen in Spielformen, Zweckformen, Schulformen und Sportformen zur Verbesserung der motorischen Eigenschaften Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Gelenkigkeit, Gleichgewicht, Geschicklichkeit und Gewandtheit auch in Abstimmung auf die jeweilige Leistungsarbeit in den verschiedenen Übungsbereichen.

Übungsgruppen zur individuellen täglichen Durcharbeitung.

Formende Übungen

Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes bei motorischen Fertigkeiten, wie räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf und andere Bewegungseigenschaften (-qualitäten); auch Übungen zur bewußten Erfassung des Bewegungsablaufes durch die Schüler in entwicklungsadäquater Form.

Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen und im Alltag.

Lernziele: Aufgaben, an denen die einwandfreie Ausführung einer neu erlernten Bewegung (ohne besonderen Leistungsanspruch) und eines biologisch richtigen Haltungsaufbaues überprüft werden können, zB Kernwürfe, Schockwürfe mit Bällen, zweckmäßiges Aufgreifen und leises Niederspringen bei Geräten, Einstellungs- und Aufbauübungen im Sitzen und Stehen.

Grundübungen

Mannigfaltige Bewegungsaufgaben aus den Grundtätigkeiten (Kriechen, Rollen, Laufen, Hüpfen, Springen ...) mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen.

Leistungssteigerung im Heben, Tragen, Ziehen und Schieben; komplexe Formen des Überkletterns von Hindernissen; Schaukeln und Schwingen im Beuge-, Streck- und Sturzhang, Schaukeln auf und über Geräte mit Steigerung nach Höhe und Weite; Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Winden.

Lernziele: Schülerinnen: Wanderklettern schräg aufwärts 4 - 6 Taue.

Schüler: Hangeln aus dem Stand 3 - 5 m hoch an Tauen. Frei-, Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge unter erschwerten Bedingungen; Sprungkünste mit Handgeräten; einfache Sprünge und Drehungen am kleinen und großen Federtuch. Werfen und Fangen von Bällen über größere Entfernungen und im Gehen und Laufen; Ballprellen und Dribbeln in schwierigeren Formen; Wurf- und Fangübungen mit sonstigen geeigneten Geräten.

Boden- und Geräteturnen

Rolle, Rad, Kopfstand und Handstand mit erhöhten Anforderungen; Sprungrolle, Überschlag, allenfalls Salto und Kippe; Fechtersprung, Flanke, Kehre, Hocke, Grätsche, Überschlag; Aufgänge, Umschwünge und Abgänge; Geräte bis reichhoch.

Schwebegehen mit verschiedener Aufgabenstellung auf höher gestellten breiten und schmalen, festen und beweglichen Geräten. Gleichgewichtskünste.

Leichtathletik

Laufübungen zur Steigerung von Schnelligkeit, Wendigkeit und Ausdauer; Hindernisläufe. Startübungen. Dauerläufe 10 - 15 Minuten.

Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken (bis 2000 m) auch in Staffelform, Geländeläufe, Orientierungsläufe.

Schwimmen

Verbessern der Technik in Brust- und Rückenlage; Schwimmen auf Schnelligkeit (bis 100 m) und Dauer (bis 15 Minuten); Start und Wende; Sprünge fußwärts und kopfwärts, auch Drehsprünge; Tauchen auf Tiefe und Weite; Staffeln; Transport- und Rettungsschwimmen; Kleiderschwimmen; Befreiungsgriffe.

Schilaufen

Wiederholung der Grundschule des alpinen Schilaufs, Fortgeschrittenenschule, Torlauf, Riesentorlauf, Wertungsfahrten, Geländefahrten; Grundschule des Langlaufes; Geländesprünge und Sprünge von kleinen Schneehügeln; Verhalten im winterlichen Gelände!

Schibobfahren

Beherrschung des Gerätes; leichte Abfahrten mit Richtungsänderungen.

Eislaufen

Laufen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen; Schnelläufe bis 100 m; Grundformen des Eiskunstlaufens, wie Bogen, Achter, Dreier; Wende; einfache Tanzschritte.

Spiele

Kleine und mittlere Spiele, auch als Vorbereitung für die großen Kampfspiele.

Schulung in Technik, Taktik und Regelwerk in einem oder zwei der Spiele Basketball, Faustball, Fußball, Handball, Volleyball. Allenfalls Einführung in weitere Spiele, wie Tennis, Tischtennis, Badminton.

Gymnastik und Tänze

Federndes und gleitendes Laufen, auch mit ungeradzahliger Rhythmisierung. Laufsprung. Federn durch das Seil vorwärts und rückwärts, am Ort und in der Bewegung. Rollen, Werfen und Fangen des Balles, des Stabes und des Reifens; Laufen und Springen durch den Reifen.

Schwingende Bewegung und Grundschwünge mit Handgeräten (Gymnastikball, Reifen, Keule).

Ausgewählte Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze, zeitlich und räumlich geordnete Bewegungsführung mit Anpassung an Partner und Gruppe; Versuche im Gestalten eines einfachen Bewegungsspieles nach einfachen Musikstücken oder Liedern.

Fachspezifische Informationen

Anknüpfend an unmittelbare Gelegenheiten, die sich im praktischen Unterricht ergeben, sind folgende Gebiete zu behandeln:

Fragen einer gesunden Lebensführung in Querverbindungen zu einschlägigen Gegenständen.

Kriterien einer guten Bewegungsausführung (Bewegungslernen) und Voraussetzungen für eine Leistungssteigerung.

Regelkunde und Wettkampfbestimmungen (Übungsstätten und Gerätemaße, Schiedsrichtertätigkeit, Leistungsabnahme).

Formen und Notwendigkeit eines adäquaten Gruppenverhaltens, zB beim Sichern und Helfen, bei den Spielen; Mitwirkung bei Schulveranstaltungen.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der Festlegung der Anforderungen sind besonders das motorische Entwicklungs- bzw. -leistungsniveau zu berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll durch anregende Motivationen geweckt bzw. gesteigert werden.

Die Lehrstoffhinweise stellen ein entwicklungsgemäßes Übungsangebot dar, das wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse, wie Übungsstätten, klimatische Bedingungen und Landschaft, weit und offen gehalten ist (Rahmenlehrplan). Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den Unterricht an die jeweilige pädagogische Situation anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll aber immer gesichert sein.

Im Hinblick auf die Zielsetzung dieser Schulform sind sinnvolle Querverbindungen zu den Lehrinhalten der berufspraktischen und theoretischen Ausbildung herzustellen.

Für eine langfristig-aufbauende Unterrichtsplanung sind “Schulpläne” (Mehrjahreszyklen) bzw. klassenbezogene Jahrespläne (Jahres- und Halbjahreszyklen) auszuarbeiten.

Sachgerechte methodische Reihen, Riegenarbeit, Gerätebahnen ua. arbeitsintensive Betriebsformen sind für die Steigerung und Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle Hilfen. Dazu gehört auch die Abwicklung des Unterrichtes in Kursform, Blockform und in Interessengruppen.

Das Erlernen des Schwimmens soll, wenn nötig, durch Einrichtung eigener Lehrgänge ermöglicht werden (Kurse innerhalb der Pflichtstunden aus Leibesübungen bzw. Schulschwimmwochen).

Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen sind jugendgemäße Wettkämpfe (auch Vergleichskämpfe zwischen Schulen) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖJSTA, ÖSTA, ÖSA und Helferschein) zu fördern.

Die im Lehrplan gelegentlich angeführten Lernziele sind für Lehrer und Schüler als Orientierungshilfe für den Lernfortschritt gedacht und entsprechen dem durchschnittlichen Leistungsniveau. Da die Leistungsfähigkeit der Schüler in den Leibesübungen sehr vom Gesundheitszustand, von der psychomotorischen Veranlagung vom jeweiligen Leistungsstand sowie von den Wohn- und Lebensverhältnissen in den Familien abhängt, wird es immer Schüler geben, deren Leistungen entweder über oder unter den angegebenen Lernzielen liegen.

Tragender Leitgedanke für die praktische Unterrichtsgestaltung sollten bewegungsreiche und freuderfüllte Leibesübungen sein.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099696

Alte Dokumentnummer

N6198119968S