Rechtstracker.at

Anl. 1/35

Fassungen
01.09.1981 bis 31.08.1997
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1/3501.09.198131.08.1997 aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 35

Inkrafttretensdatum

01.09.1981

Außerkrafttretensdatum

31.08.1997aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,)

31. 8. 1995 (1. Klasse)

31. 8. 1996 (2. Klasse)

31. 8. 1997 (3. Klasse)

Text

SÄUGLINGS- UND KINDERPFLEGE

Bildungs- und Lehraufgaben:

Kenntnis der wichtigsten vorgeburtlichen Vorgänge und der Geburt, des Körperbaues, der Lebensvorgänge und der Entwicklung des Säuglings und Kleinkindes.

Erkennen von Störungen und Erkrankungen des Säuglings und Kindes. Befähigung zur Pflege des gesunden und kranken Säuglings und Kindes.

Lehrstoff:

2. Klasse (2 Wochenstunden):

Geburt und Wochenbett. Das gesunde und das kranke Neugeborene. Das Frühgeborene und das übertragene Neugeborene.

Ernährung und Pflege des Säuglings. Ernährungs- und Gedeihstörungen des Säuglings.

Angeborene Anomalien und Schädigungen. Störungen des Verhaltens und Erkrankungen aus seelischen Ursachen. Prophylaxe im Kindesalter.

Anwendung der wichtigsten Erste-Hilfe-Grundsätze bei Unfällen von Kindern.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist möglichst lebensnah zu gestalten. Säuglingsausstattung und Pflegebehelfe sollen vorgezeigt und alle Pflegemaßnahmen praktisch geübt werden.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025

Gesetzesnummer

10008510

Dokumentnummer

NOR12099708

Alte Dokumentnummer

N6198119980S