Kurztitel
Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 388/1981 aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/43Anlage eins /, 43
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,)
31. 8. 1995 (1. Klasse)
31. 8. 1996 (2. Klasse)
31. 8. 1997 (3. Klasse)
Text
PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgaben:
Die Praktika haben die Aufgabe, mit der Berufswirklichkeit vertraut zu machen und in berufliche Aufgaben und Tätigkeiten in einzelnen Bereichen der Sozialdienste einzuführen. Dabei sind die Schüler zu Selbständigkeit im Planen, Denken und Arbeiten und zu verantwortlicher Hilfeleistung hinzuführen.
Lehrstoff:
Klasse (12 Wochenstunden):
Das Praktikum ist als Familien-, Kinder- oder Heimpraktikum bei Gesunden als Einstieg in die Arbeits- und Berufswelt durchzuführen.
Klasse (12 Wochenstunden):
Das Praktikum ist als Familien-, Kinder- oder Sozialpraktikum abzuleisten. Es sind zwei verschiedene Bereiche zu wählen.
Didaktische Grundsätze:
Die Auswahl der Praxisstätten und deren Überprüfung hat durch die Schulleitung zu erfolgen.
Die praktische Einführung in die Berufstätigkeit ist aufs engste mit dem Unterricht in den einschlägigen Unterrichtsgegenständen zu verbinden. Es ist zweckmäßig, die Schüler erst nach Vermittlung der wesentlichsten Grundkenntnisse zur Ableistung der Praktika zuzulassen.
Die Praktika können halb- oder ganztägig bzw. als Blockpraktika angesetzt werden. Die tägliche Arbeitszeit der Praktikanten darf nicht über das jeweils geltende gesetzliche Stundenausmaß hinausgehen. Wo es zweckmäßig und notwendig erscheint, können Praktika auch als Ferialpraktika angesetzt werden.
Gemeinsame Exkursionen in verschiedene Sozialinstitutionen sollen den Blick weiten; sie sind sorgfältig vorzubereiten und nachzubesprechen.
Die Praxisstätten sind von dem für die Praktika verantwortlichen Lehrer laufend zu besuchen.