Kurztitel
Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 388/1981 aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/47Anlage eins /, 47
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,)
31. 8. 1995 (1. Klasse)
31. 8. 1996 (2. Klasse)
31. 8. 1997 (3. Klasse)
Text
C. Unverbindliche Übungen
SEMINAR FÜR GESPRÄCHSFÜHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erziehung zu richtigem Hören und Reden. Einführung in die Gesprächsführung in der Gruppe. Einführung in das partnerzentrierte Gespräch.
Lehrstoff:
3. Klasse (2 Wochenstunden):
Hören und Zuhören. Reden und Diskutieren. Strukturen und Arbeitsformen des Gesprächs in Gruppen. Der Gesprächsleiter. Visuelle, akustische und andere Hilfsmittel. Das partnerzentrierte Gespräch. Verschiedene Formen des Beratungsgespräches. Rollengespräche, Gesprächsspiele.
Didaktische Grundsätze:
Das Seminar für Gesprächsführung ist nach Möglichkeit im Blockunterricht anzubieten.
Die Themen der Gespräche sind aus dem Bereich der Sozialarbeit zu wählen.