Kurztitel
Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 388/1981 aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/02Anlage eins /, 02
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,)
31. 8. 1995 (1. Klasse)
31. 8. 1996 (2. Klasse)
31. 8. 1997 (3. Klasse)
Text
Allgemeines Bildungsziel
Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient im Sinne des § 63 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erwerbung einer Grundausbildung für die Ausübung eines Berufes in den Bereichen der Sozial- und Pflegedienste.Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient im Sinne des Paragraph 63, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Erwerbung einer Grundausbildung für die Ausübung eines Berufes in den Bereichen der Sozial- und Pflegedienste.
In der ersten Klasse sollen die allgemeinbildenden, fachtheoretischen, praktischen, lebens- und berufskundlichen sowie musischen Unterrichtsgegenstände in den Schülern die soziale Einstellung und das Interesse an Sozialberufen vertiefen und zu einer Klärung der persönlichen Eignung und Neigung zu einem Sozialberuf führen.
Ab der zweiten Klasse wird in einem Alternativangebot
im Wahlpflichtbereich Sozialdienst eine Grundausbildung für den Sozialdienst, zB in den Bereichen der Familien-, Alten- und Behindertenhilfe,
im Wahlpflichtbereich Gesundheits- und Pflegedienste eine Grundausbildung für Gesundheits- und Pflegedienste, zB in Heimen und anderen Institutionen und Anwendungsbereichen der Sozialhilfe mit Vorbereitung auf die Prüfungen für Sanitätshilfsdienste an Krankenpflegeanstalten
vermittelt.
Darüber hinaus dient die Fachschule für Sozialberufe als Grundlage für spezialisierte Berufsausbildungen, wie der Familienhilfe (Familienhelferinnenschule), der Altenhilfedienste (Fachschule für Altendienste), der Behindertenarbeit.
Die Fachschule für Sozialberufe ermöglicht außerdem den Zugang zur Akademie für Sozialarbeit über deren Vorbereitungslehrgang.