Kurztitel
Lehrpläne, Lehrverpflichtungsgruppen - Fachschule für Sozialberufe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 388/1981 aufgehoben durch BGBl. Nr. 495/1995Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/07Anlage eins /, 07
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Art. I § 3, BGBl. Nr. 495/1995)Gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Artikel römisch eins, Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1995,)
31. 8. 1995 (1. Klasse)
31. 8. 1996 (2. Klasse)
31. 8. 1997 (3. Klasse)
Text
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung und Vertiefung von Kenntnissen aus der Geschichte Österreichs unter Berücksichtigung wichtiger Bezüge zur europäischen und außereuropäischen Geschichte mit besonderer Betonung der kulturellen und sozialen Entwicklungen.
Erziehung zu Heimatliebe, Weltoffenheit, zu toleranter Haltung und zu politischem und sozialem Verantwortungsbewußtsein.
Lehrstoff:
1. Klasse (2 Wochenstunden):
Behandlung folgender Themenkreise, soweit sie Österreich betreffen:
Die Revolution 1848. Industrialisierung. Die soziale Frage und ihre Lösungsversuche. Österreich-Ungarn bis zum Ersten Weltkrieg.
Imperialismus. Die Weltkriege: Ursachen, Verlauf, Folgen. Die neuen Weltmächte. Die Staaten der “Dritten Welt”. Krisenherde der Weltpolitik.
Besprechung aktueller sozialer Probleme der Gegenwart.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Behandlung des Lehrstoffes ist vom vorhandenen Wissen der Schüler auszugehen. Die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die vertiefte Behandlung einzelner historischer Abschnitte, der vorgeschriebene Lehrstoff ist daher im Sinne des exemplarischen Prinzips zu gewichten. Problemorientierte, die Schüler aktivierende Methoden müssen durch erzählende Darstellungsweise, auf die zur Veranschaulichung nicht verzichtet werden kann, ergänzt werden. Das historische Detail hat der Verlebendigung abstrakter Sachverhalte zu dienen. Jede monokausale Verzerrung geschichtlicher Zusammenhänge ist zu vermeiden. Dem Bezug zur Gegenwart ist eine besondere Bedeutung zuzumessen. Zur Veranschaulichung sind technische Hilfen jeder Art heranzuziehen.